FRANKFURT SCHOOL

BLOG

PSD II: Drittdienste machen den Banken Konkurrenz
Executive Education / 2 May 2017
  • Share

  • 2923

  • 0

  • Print
Programme Manager
Annette Blank's main focus is on the practical design of banking topics for different target groups and their implementation in appropriate forms of learning and training units, such as certificate courses, seminars or blended learning concepts.

To Author's Page

More Blog Posts
Are you fit enough for alternative M&As?
Erforschung der Auswirkungen von KI auf die Zukunft der Arbeit
Key strategies for business development in the dynamic world of business

Die Umsetzung der erweiterten Zahlungsdienste-Richtlinie, auch bekannt unter PSD II, befindet sich zurzeit in der Umsetzung in nationales Recht. Ab Januar 2018 gelten bereits erste wesentliche Vorgaben für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Entscheidend ist, dass die sogenannten Drittdienste, dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste, demnächst über eine Schnittstelle europaweit auf Kontoinformationen bei den kontoführenden Banken zugreifen können.

Was darf PSD II rechtlich und was nicht?

Wie aber sind die Rechte und Pflichten der Drittdienste eigentlich geregelt? Was dürfen sie und was dürfen sie nicht?  Wie sieht es – wenn mal etwas schief läuft – mit der Haftung der Bank gegenüber dem Kunden aus? Und: Gehen etwa auch sensible Kundendaten an „die Dritten“?

Darüber hinaus stärkt die Zahlungsdiensterichtlinie weiter die Rechte von Zahler und Zahlungsempfänger. So kann der Zahler zum Beispiel bei verspäteter Zahlung von der Zahlerbank einen Wertstellungsausgleich für den Zahlungsempfänger verlangen. Bei Vorliegen einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag dem Zahler unverzüglich erstatten, spätestens am nächsten Bankgeschäftstag. Was ändert sich in der Zahlungsabwicklung?

Natürlich bestimmen die Vorgaben aus der PSD II nicht allein das augenblickliche regulatorische Umfeld für den Zahlungsverkehr. Die Geldtransferverordnung und die aktuelle Geldwäscherichtlinie kommen auch mit erweiterten Pflichten auf die Banken zu. Was ist hier wichtig und bedarf einer Umsetzung? Fragen, die im neuen Seminar Regulatorische Anforderungen im Zahlungsverkehr vom 30-31.05.2017 thematisiert werden.

Neben den aktuellen regulatorischen Vorgaben vermittelt das Seminar einführend eine Übersicht über die Entwicklung des Zahlungsdienste-Rechts in Europa und die Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung.

0 COMMENTS

Send