{"id":21209,"date":"2019-12-03T11:45:54","date_gmt":"2019-12-03T10:45:54","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=21209"},"modified":"2020-01-29T15:13:22","modified_gmt":"2020-01-29T14:13:22","slug":"grundsteuer-reform-hohere-belastung-der-grundstucksbesitzer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/grundsteuer-reform-hohere-belastung-der-grundstucksbesitzer\/","title":{"rendered":"Grundsteuer-Reform: H\u00f6here Belastung der Grundst\u00fccksbesitzer?"},"content":{"rendered":"<h2>F\u00fchrt die Reform der Grundsteuer zu einer h\u00f6heren Belastung der Grundst\u00fccksbesitzer?<\/h2>\n<p>In einem Satz: M\u00f6glich ist es.<\/p>\n<p>Wegen v\u00f6llig veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Derzeit werden die Grundst\u00fcckswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland herangezogen.\u00a0Nach mehreren und langwierigen Abstimmungen und Verhandlungen hat der Gesetzgeber im Juni ein Gesetzespaket beschlossen.\u00a0Das heutige dreistufe Verfahren \u2013 Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz \u2013 bleibt darin erhalten.<\/p>\n<h2>Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts<\/h2>\n<p>Im ersten Schritt werden die sogenannten Grundbesitzwerte berechnet: Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die H\u00f6he der statistisch ermittelten (d.h. pauschalierten) Nettokaltmiete sowie daneben die Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die Immobilienart und das Geb\u00e4udealter. Vorgesehen ist jetzt, dass alle Grundst\u00fccke zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Diese regelm\u00e4\u00dfige Neubewertung war schon 1935 vorgesehen worden, wurde aber nur einmal im Januar 1964 in Westdeutschland umgesetzt.<\/p>\n<p>Im zweiten Schritt soll ein Ausgleich f\u00fcr Wertsteigerungen vorgenommen werden, die gegen\u00fcber den \u201ealten\u201c, nicht aktualisierten Werten auf Basis 1935 bzw. 1964 entstanden sind. Zu diesem Zweck wird die Grundsteuer-Messzahl von 0,35% auf 0,034% gesenkt.<\/p>\n<p>In einem dritten Schritt erhalten die Kommunen weiterhin das Hebesatzrecht, um ihre Hebes\u00e4tze so anzupassen und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass sie insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vor der Reform.<\/p>\n<h2>Gesetz zur \u00c4nderung des Grundsteuer-Gesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundst\u00fccken f\u00fcr die Bebauung<\/h2>\n<p>Die Gemeinden sollen k\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit erhalten, f\u00fcr unbebaute, aber baureife Grundst\u00fccke einen erh\u00f6hten Hebesatz festzulegen, wenn auf diesen Grundst\u00fccken keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte \u201eGrundsteuer C\u201c soll die Spekulation verteuern und so finanzielle Anreize bieten, auf baureifen Grundst\u00fccken auch wirklich Wohnraum zu schaffen. Betroffen w\u00e4ren alle unbebauten Grund-st\u00fccke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen und innerhalb oder auch au\u00dferhalb eines Plangebiets trotz gegebener Baureife nicht baulich genutzt werden. Die jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Kommune soll nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob eine besondere Nachfrage nach Bauland besteht und welche steuerliche Belastung den betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern auferlegt werden soll.<\/p>\n<h2>Gesetz zur \u00c4nderung des Grundgesetzes<\/h2>\n<p>Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes f\u00fcr das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, muss das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag ge\u00e4ndert werden. Dann haben die L\u00e4nder bis zum 31. Dezember 2024 die M\u00f6glichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten, so etwa ein wertunabh\u00e4ngiges Modell, bei dem die Grundst\u00fccksfl\u00e4che und die bestehenden Geb\u00e4ude, nicht aber die Werte von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden ma\u00dfgeblich sind.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst einmal d\u00fcrfte klar sein: Wenn alle Grundst\u00fccke in Deutschland neu bewertet werden, steigen die Werte an, denn seit 1935 bzw. 1964 hat sich auf dem Immobilienmarkt eine Menge getan. Nicht nur in Ballungsgebieten d\u00fcrften die Immobilienpreise seitdem erheblich gestiegen sein. Trotzdem soll die neue Grundsteuer laut Finanzminister \u201eaufkommensneutral\u201c bleiben: Kommunen sollen keine h\u00f6heren Steuereinnahmen einnehmen als vorher. Aber, ist das realistisch?<\/p>\n<p>Der Bund wird zwar durch niedrigere Grundsteuermesszahlen gegen die gestiegenen Grundst\u00fcckswerte ansteuern. In teuren Gegenden wird das neue Modell trotzdem zu h\u00f6heren Grundsteuern f\u00fchren und dann sind die Kommunen gefragt. In diesem Fall sollen sie die Hebes\u00e4tze ebenfalls herabsenken. Ob sie das tun und auf Steuermehreinnahmen verzichten, ist die Frage, die erst dann beantwortet sein wird.<\/p>\n<p>Die Frankfurt School bietet eine Auswahl an Weiterbildungen im Themenbereich <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/real-estate\">Immobiliengesch\u00e4ft<\/a> an. Experten aus der Praxis geben dabei ihre Expertise und ihr Fachwissen an unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fchrt die Reform der Grundsteuer zu einer h\u00f6heren Belastung der Grundst\u00fccksbesitzer? In einem Satz: M\u00f6glich ist es. Wegen v\u00f6llig veralteter Bemessungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. 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