{"id":22059,"date":"2020-03-16T07:48:17","date_gmt":"2020-03-16T06:48:17","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=22059"},"modified":"2022-12-13T14:20:30","modified_gmt":"2022-12-13T13:20:30","slug":"pauschalwertberichtigungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/pauschalwertberichtigungen\/","title":{"rendered":"Neue Regelungen zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen: IDW ERS BFA 7"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<h2>Risikovorsorge f\u00fcr \u201evorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken\u201c \u2013 Pauschalwertberichtigungen<\/h2>\n<p>Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftspr\u00fcfer (IDW) hat am 28. November 2018 den \u201eEntwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge f\u00fcr vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten (\u201ePauschalwertberichtigungen\u201c &#8211; PWB) (IDW ERS BFA 7)\u201c erlassen. Dabei wurden \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge erbeten, die am 7. November 2019 ver\u00f6ffentlicht wurden. Diese enthalten \u00dcberlegungen des BFA auf Grundlage der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen. Der IDW ERS BFA 7 ist eine Weiterentwicklung der IDW-Stellungnahme des Bankenfachausschusses: \u201eZur Bildung von Pauschalwertberichtigungen f\u00fcr das latente Kreditrisiko im Jahresabschluss von Kreditinstituten (IDW St \/ BFA 1 \/ 1990)\u201c.<\/p>\n<p>Basierend auf den allgemeinen handelsrechtlichen Grunds\u00e4tzen zur Bildung der Pauschalwertberichtigungen werden diese unter Ber\u00fccksichtigung des individuellen Gesch\u00e4ftsmodells eines Instituts gebildet. Dabei verpflichten die allgemeinen Bewertungsgrunds\u00e4tze des \u00a7 252 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. \u00a7 340a Abs. 1 HGB die Institute, ihre Verm\u00f6genswerte \u201evorsichtig\u201c zu bewerten; insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu ber\u00fccksichtigen. Dabei gelten Risiken und Verluste als vorhersehbar, wenn sie \u201eauf Basis einer vern\u00fcnftigen kaufm\u00e4nnischen Beurteilung als m\u00f6gliche k\u00fcnftige Verluste erkennbar sind und mit ihrem Eintritt ernsthaft zu rechnen ist\u201c. Ihrem Wesen nach sind diese Risiken und k\u00fcnftigen Verluste bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar und im Rahmen der Bildung der Pauschalwertberichtigungen zu ber\u00fccksichtigen. Dabei hat die Bildung einer Pauschalwertberichtigunge unabh\u00e4ngig davon zu erfolgen, ob und in welchem Umfang eine Vorsorge f\u00fcr allgemeine Bankrisiken (gem. \u00a7 340f bzw. \u00a7 340g HGB) vorliegt. Die H\u00f6he ergibt sich aus dem Verm\u00f6gensverlust aus einer nicht vertragsm\u00e4\u00dfigen Erf\u00fcllung von Kapital- und \/ oder Zinsverpflichtungen in der urspr\u00fcnglich vereinbarten H\u00f6he \u00fcber die Gesamtlaufzeit der Forderung (erwarteter Verlust \u00fcber die Laufzeit \/ lifetime Expected Loss (LtEL)). Haben sich bei einzelnen Kreditnehmern individuell Adressenausfallrisiken \u201ekonkretisiert\u201c (z.B. durch bereits eingetretene Schadensereignisse), so ist f\u00fcr diese nach \u00a7 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB eine Einzelwertberichtigung (EWB) zu bilden.<\/p>\n<h2>Grunds\u00e4tze zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen<\/h2>\n<p>Da das Handelsrecht keine konkrete Methode zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen vorsieht, besteht grunds\u00e4tzlich Methodenfreiheit, wobei jedoch folgende Leitlinien zu beachten sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Verfahren muss nach \u201evern\u00fcnftiger kaufm\u00e4nnischer Beurteilung\u201c eine sachgerechte und vorsichtige Sch\u00e4tzung der erwarteten Verluste \u00fcber die Restlaufzeit erm\u00f6glichen. Es ist somit nicht nur ein erwarteter Verlust f\u00fcr ein Jahr, sondern ein lifetime EL zu ermitteln.<\/li>\n<li>Grundlage sollen beobachtete Kreditausf\u00e4lle der Vergangenheit sein. Daf\u00fcr muss ein ausreichend langer Beobachtungszeitraum zugrunde gelegt werden, um auch bei zyklischem Gesch\u00e4ft eine ausreichende Prognoseg\u00fcte zu gew\u00e4hrleisten. Dar\u00fcber hinaus sind aktuelle Informationen und Erwartungen zur Risikosituation zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Die Methodenwahl soll im Einklang mit der Komplexit\u00e4t und dem Risikogehalt des Gesch\u00e4ftsmodells erfolgen und muss auf den im Institut vorhandenen Daten, Informationen und Erwartungen aufbauen. Dabei kann die Pauschalwertberichtigung-Ermittlung portfoliospezifisch durch unterschiedlich komplexe Verfahren erfolgen.<\/li>\n<li>Um dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen, ist bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen das Modellrisiko (z.B. bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs), Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), Forderungsh\u00f6hen bei Ausfall (EaDs)) zu untersuchen. Gegebenenfalls ist ein Modellpuffer als zus\u00e4tzlicher Anrechnungsbetrag f\u00fcr die Pauschalwertberichtigungen anzusetzen.<\/li>\n<li>Bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen k\u00f6nnen die erwarteten Verluste (LtEL) um den Barwert der in der Kundenkondition enthaltenen Bonit\u00e4tspr\u00e4mien reduziert werden. Dabei d\u00fcrfen die Bonit\u00e4tspr\u00e4mien nur das bei Gesch\u00e4ftsabschluss erwartete Kreditrisiko widerspiegeln.<\/li>\n<li>Als Untergrenze f\u00fcr die Pauschalwertberichtigungen (\u201ePWB-Floor\u201c) ist der erwartete Verlust \u00fcber ein Jahr ohne Ber\u00fccksichtigung der Bonit\u00e4tspr\u00e4mien vorgegeben. Diese darf nur \u201ein begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen\u201c unterschritten werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Vorteile durch Zertifizierungen<\/h2>\n<p>Die neuen Vorgaben zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen stellen insbesondere f\u00fcr die Institute, die bislang nicht die IFRS 9-Regelungen anwenden, einen methodischen Quantensprung dar, da nun statistisch-finanzmathematische Konzepte f\u00fcr die Berechnung der Risikovorsorge erforderlich sind. Im Rahmen des zertifizierten <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\/zertifikatsstudiengang-kreditrisikomanager\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kreditrisikomanagers<\/a> erhalten die TeilnehmerInnen das erforderliche mathematische und regulatorische R\u00fcstzeug, um f\u00fcr diese neuen Anforderungen in jeder Hinsicht gewappnet zu sein.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Risikovorsorge f\u00fcr \u201evorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken\u201c \u2013 Pauschalwertberichtigungen Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftspr\u00fcfer (IDW) hat am 28. 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