{"id":23628,"date":"2020-08-20T13:12:05","date_gmt":"2020-08-20T12:12:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=23628"},"modified":"2021-05-27T06:55:22","modified_gmt":"2021-05-27T05:55:22","slug":"an-advanced-users-guide-to-cookie-consent-managers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/an-advanced-users-guide-to-cookie-consent-managers\/","title":{"rendered":"Cookie-Consent-Manager f\u00fcr Fortgeschrittene"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<h2>Die Best Practices der Frankfurt School of Finance &amp; Management zur Umsetzung der Anforderungen des aktuellen BGH-Urteils<\/h2>\n<p>Mit dem <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/2020067.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil des BGH vom 28. Mai 2020<\/a> wurde deutlich, was bereits lange Zeit vermutet wurde: Die bei deutschen Unternehmen verbreitete \u201eOpt-Out-Cookie-Praxis\u201c verst\u00f6\u00dft gegen deutsches und wie zuvor durch den EuGH festgestellt, europ\u00e4isches Datenschutzrecht.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil kurz zusammengefasst:<\/strong> Cookies sind kleine Textdateien, die eine Webseite auf Ihrer Festplatte zwischenspeichert, wenn sie diese besuchen. Dem Betreiber der Webseite, welche Cookies setzt, flie\u00dfen durch die Cookies bestimmte Informationen zu. Manche Cookies sind dabei technisch notwendig um die jeweilige Webseite mit all ihren Funktionen zur Verf\u00fcgung stellen. So funktioniert beispielsweise ein moderner Warenkorb in einem Online-Shop nur unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Cookies. Ebenso sind Cookies technisch notwendig, um Login-Daten \u00fcber mehrere Webseitenbesuche hinweg zur Verf\u00fcgung zu stellen oder wenn sie ihre Cookie-Einwilligung widerrufen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Andere Cookies sind technisch nicht notwendig und k\u00f6nnen Unternehmen erm\u00f6glichen beispielsweise die Performance der eigenen Webseite zu analysieren oder den Besuchern interessenbezogene Werbung auszuspielen.<\/p>\n<h2>Analyse- und Marketing-Cookies nur mit freiwilliger, informierter und dokumentierter Einwilligung<\/h2>\n<p>Diese technisch nicht notwendigen Cookies, so der BGH in seinem Urteil, d\u00fcrfen nur gesetzt werden, wenn der Nutzer in das Erheben seiner Daten \u201efreiwillig, informiert und dokumentiert eingewilligt hat\u201c. Die verbreitete \u201eOpt-Out-Praxis\u201c bei der die Analyse- und Marketing Cookies\u201c bereits vorausgew\u00e4hlt waren und \u201eausgekreuzt\u201c werden mussten, ist damit hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Auch die Legal und Marketing Departments der Frankfurt School of Finance &amp; Management haben die Entscheidung des BGH mit Spannung erwartet. Bereits vorab haben wir uns Gedanken \u00fcber die Umsetzung gemacht. Leider geben Gerichtsurteile naturgem\u00e4\u00df nur selten konkrete, allgemeing\u00fcltige Empfehlung ab. Weiter geholfen bei der Umsetzung einer rechtskonformen Cookie Praxis f\u00fcr unsere Webseite <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.frankfurt-school.de<\/a> hat uns hierbei die <a href=\"https:\/\/www.datenschutzkonferenz-online.de\/orientierungshilfen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Orientierungshilfe der Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr Anbieter von Telemedien<\/a>, die einige konkrete Tipps und Anleitungen enth\u00e4lt, insbesondere f\u00fcr die Ausgestaltung von sogenannten Cookie-Consent-Managern, mit welchen Einwilligungen in das Setzen von Cookies eingeholt werden k\u00f6nnen. .<\/p>\n<h2><strong>Kernpunkte zur Umsetzung eines rechtskonformen Cookie-Consent-Managers<\/strong><\/h2>\n<p>Aus der Orientierungshilfe, den Vorgaben unseres externen Datenschutzbeauftragten sowie unseren internen Legal Anforderungen haben wir folgende <strong>Kernpunkte zur Umsetzung eines rechtskonformen Cookie-Consent-Managers <\/strong>\u00a0f\u00fcr die <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.frankfurt-school.de<\/a> Webseite herausgearbeitet:<\/p>\n<ol>\n<li>Das Cookie-Banner muss beim ersten \u00d6ffnen der Website erscheinen und darf den Zugang zur Datenschutzinformation und zum Impressum nicht verdecken oder behindern.<\/li>\n<li>Die leicht zug\u00e4ngliche Datenschutzinformation enth\u00e4lt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\">Benennung der verantwortlichen Stelle f\u00fcr die Datenverarbeitung,<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Informationen zu den einzelnen Datenverarbeitungen (insbesondere auch eine detaillierte Information zu den einzelnen Cookies),<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Informationen zu den Zwecken der Datenverarbeitungen,<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Informationen \u00fcber die Rechte der betroffenen Person,<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Informationen zu den in Anspruch genommenen Dienstleistungen,<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Informationen zur Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Vor der aktiven und informierten Zustimmung des Betroffenen d\u00fcrfen nur diejenigen Cookies gesetzt werden, die f\u00fcr die Funktion der Webseite unerl\u00e4sslich sind (sog. technisch notwendige Cookies)<\/li>\n<li>Alle weiteren technisch nicht notwendigen Cookies werden erst nach der Einholung einer aktiven und informierten Einwilligung (\u201eOpt-In\u201c) des Betroffenen gesetzt.<\/li>\n<li>Die Einwilligung zum Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist \u00fcber den Cookie-Consent-Manager ebenso einfach m\u00f6glich wie die Erteilung der urspr\u00fcnglichen Einwilligung.<\/li>\n<li>\u00dcber den Cookie-Consent Manager dokumentieren wir rechtskonform die Einholung von Einwilligungen sowie gegebenenfalls auch den Widerruf von Einwilligungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die Einordnung der jeweiligen Cookies in technisch notwendig oder nicht, kommt es auf die konkrete Webseite und das dortige Angebot an. Abgrenzungskriterium ist hierbei die Frage nach der \u201eErforderlichkeit der Cookies f\u00fcr den origin\u00e4ren Funktionsumfang\u201c. Eine solche Abgrenzung haben wir vorgenommen und nur solche Cookies als technisch notwendig eingeordnet, welche auch im Lichte der neusten BGH-Rechtsprechung als solche zu qualifizieren sind. Alle anderen Cookies werden nur mit Ihrer Einwilligung gesetzt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die technische Umsetzung der Anforderungen haben wir den Cookie-Consent-Manager teilweise selbst programmiert und auf einigen Unterseiten mit einem WordPress Plug-In gearbeitet. Wichtig war uns neben den oben genannten Anforderungen, dass nicht mehr als Zwei Klicks f\u00fcr den User n\u00f6tig sind, um alle Informationen zu den Cookies und ihren Funktionen zu erhalten. Nur so k\u00f6nnen Besucher der Webseite eine gut informierte Entscheidung treffen.<strong> Wir m\u00f6chten Ihre Einwilligung nicht durch die \u201eHintert\u00fcr\u201c erschleichen, wie es bei zahlreichen anderen Webseiten der Fall ist.<\/strong><\/p>\n<p>Aus Marketingsicht sind die Analyse- und Marketing Cookies allerdings essentiell f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeit. Wir sind deshalb \u00fcberzeugt davon, dass eine Einwilligung umso bereitwilliger gegeben wird, je transparenter und konformer sich das Unternehmen pr\u00e4sentiert.<\/p>\n<p>Wir freuen uns auf Ihre Einwilligung und w\u00fcnschen viel Erfolg bei der eigenen Umsetzung!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Best Practices der Frankfurt School of Finance &amp; Management zur Umsetzung der Anforderungen des aktuellen BGH-Urteils Mit dem Urteil des BGH vom 28. Mai 2020 wurde deutlich, was bereits lange Zeit vermutet wurde: Die bei deutschen Unternehmen verbreitete \u201eOpt-Out-Cookie-Praxis\u201c verst\u00f6\u00dft gegen deutsches und wie zuvor durch den EuGH festgestellt, europ\u00e4isches Datenschutzrecht. 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