{"id":24299,"date":"2020-10-08T08:43:05","date_gmt":"2020-10-08T07:43:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=24299"},"modified":"2020-12-14T11:26:17","modified_gmt":"2020-12-14T10:26:17","slug":"eeg-novelle-2021-gesteigerte-ambitionen-aber-noch-licht-und-schatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/eeg-novelle-2021-gesteigerte-ambitionen-aber-noch-licht-und-schatten\/","title":{"rendered":"EEG-Novelle 2021: Gesteigerte Ambitionen, aber noch Licht und Schatten"},"content":{"rendered":"<p>Bereits drei Wochen nach Ver\u00f6ffentlichung des Gesetzentwurfs hat das Bundeskabinett am 23.09.2020 die EEG-Novelle 2021 verabschiedet; der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll noch in diesem Jahr stattfinden.<\/p>\n<p>Im EEG 2021 wird das deutsche Klimaziel verankert: der gesamte Strom in Deutschland soll ab dem Jahr 2050 treibhausgasneutral sein. Bis 2030 gilt das Zwischenziel, 65 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken, wozu f\u00fcr die einzelnen Technologien Ausbaupfade vorgesehen sind.<\/p>\n<h2>Rasches Tempo bei Gesetzgebung, Ausbauziele immer noch nicht ausreichend<\/h2>\n<p>So soll die Windenergie an Land von heute 54 auf 71 Gigawatt im Jahr 2030 wachsen und die installierte Photovoltaikleistung von 52 auf 100 Gigawatt. Das entspricht etwa einer Erh\u00f6hung von 5 Gigawatt Photovoltaik und 1,7 Gigawatt Windkraft an Land pro Jahr.<\/p>\n<p>Auch wenn durch die Verdopplung der Solar Ausbauziele die EEG-Novelle auf den ersten Blick ambitioniert erscheint, sind die zu erwartenden Ausschreibungsh\u00f6hen bei Wind-Onshore deutlich zu niedrig und m\u00fcssten auf einen j\u00e4hrlichen Zubau von 3,7 GW deutlich erh\u00f6ht werden, damit das 65 Prozent Ziel bis 2030 sicher erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Aber auch das EEG Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren Strom bis 2030 ist nicht ausreichend ambitioniert, da ein Vielfaches der installierten Leistung notwendig sein wird zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens, zumal auf EU-Ebene immerhin eine Anhebung der Ziele auf 75 Prozent bis 2030 zu erwarten ist. Das w\u00fcrde mindestens eine Verdopplung der vorgesehenen Ausschreibungsmengen bei Solarenergie bedeuten.<\/p>\n<h2>Deckel f\u00e4llt aber noch mehr Potential bei Solar<\/h2>\n<p>Durch die Verdopplung der Solar Ausbauziele wird der Solardeckel faktisch abgeschafft. Positiv hervorzuheben ist auch die Erh\u00f6hung der Gr\u00f6\u00dfe von Freifl\u00e4chenanlagen in der Ausschreibung von 10 auf 20 MW Leistung sowie die Ausweitung der Fl\u00e4chenkulisse f\u00fcr Photovoltaik entlang von Autobahnen und Schienenwegen (Vergr\u00f6\u00dferung des Streifens von 110 auf 200 Meter).<\/p>\n<p>Die Potentiale der Solarenergie werden jedoch begrenzt, da die neu geschaffene Ausschreibungspflicht f\u00fcr solare Dachanlagen ab 500 Kilowatt daf\u00fcr sorgen wird, dass in diesem Segment weniger Zubau stattfinden wird. Denn selbst wenn Gewerbebetriebe den Zuschlag f\u00fcr eine gro\u00dfe Dachanlage gewinnen, k\u00f6nnen sie den Strom nicht selbst nutzen. Eigenverbrauch ist f\u00fcr Anlagen verboten, die \u00fcber Ausschreibungen realisiert werden.<\/p>\n<h2>Positive Signale bei Windenergie an Land<\/h2>\n<p>Ein eindeutig positives Signal setzt des neue EEG bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Windenergie, um die\u00a0<a href=\"https:\/\/w3.windmesse.de\/windkraft\/Akzeptanz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Akzeptanz<\/a>\u00a0in der Bev\u00f6lkerung zu steigern. Weiterhin soll der Anlagenbau in s\u00fcdlichen Regionen mit ihren windschw\u00e4cheren Standorten mit einem Zuschuss angekurbelt werden, hierzu wird auch das Referenzertragsmodell angepasst und Netzausbaugebiete abgeschafft.<\/p>\n<h2>Und was kommt nach dem EEG?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Anlagen, deren F\u00f6rderdauer beendet ist, gilt eine neu gefasste \u00dcbergangsregelung. Der Referentenentwurf sah die \u00dcbergangsregelung nur f\u00fcr Anlagen bis 100 Kilowatt vor. Nun gilt diese Regelung auch f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Anlagen \u2013 allerdings nur bis Ende 2021. Somit d\u00fcrften auch Windkraftanlagen von dieser wenn auch kurzen \u00dcbergangsfrist profitieren.<\/p>\n<p>Das Repowering von alten Windr\u00e4dern nach deren F\u00f6rderende ist weiterhin nicht geregelt. Zwar gilt jetzt eine kurze \u00dcbergangsfrist f\u00fcr den Weiterbetrieb bis Ende 2021, aber ob auf den alten Standorten neue, leistungsst\u00e4rkere Windr\u00e4der errichtet werden d\u00fcrfen, ist nach wie vor offen.<\/p>\n<h2><strong>Erneuerbare Energie Branche hat weiterhin gro\u00dfes Potential<\/strong><\/h2>\n<p>Insgesamt weist die EEG-Novelle in die richtige Richtung, denn die politischen Akteure verstehen, dass die Bek\u00e4mpfung des Klimawandels immer wichtiger und vor allem relevanter bei den W\u00e4hlern wird. Insofern kann eine gewisse Dynamik in den kommenden Jahren erwartet werden, unterst\u00fctzt von konkreten Ma\u00dfnahmen des EU Green Deals aber auch einer eventuellen Regierungsumbildung in Deutschland.<\/p>\n<p>Mit dem weiterf\u00fchrenden Zertifikatsstudiengang \u201e<a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/finance\/renewable-energy-finance?gclid=CjwKCAjwzvX7BRAeEiwAsXExo-xcqiOopnJEucNdKxG6GIRuOHXHhYAo8M5YIshKDR9VFTqh8QhDSRoCzlkQAvD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Renewable Energy Finance<\/a>\u201c der Frankfurt School of Finance &amp; Management, welcher bereits zum 14. Mal durchgef\u00fchrt wird, k\u00f6nnen Interessierte ihr Wissen \u00fcber die Erneuerbaren Energien vertiefen und und aktiv an der Energiewende mitwirken.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits drei Wochen nach Ver\u00f6ffentlichung des Gesetzentwurfs hat das Bundeskabinett am 23.09.2020 die EEG-Novelle 2021 verabschiedet; der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll noch in diesem Jahr stattfinden. Im EEG 2021 wird das deutsche Klimaziel verankert: der gesamte Strom in Deutschland soll ab dem Jahr 2050 treibhausgasneutral sein. 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