{"id":29956,"date":"2022-06-30T07:00:55","date_gmt":"2022-06-30T06:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=29956"},"modified":"2023-02-07T14:19:51","modified_gmt":"2023-02-07T13:19:51","slug":"die-umsetzung-der-6-marisk-novelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/die-umsetzung-der-6-marisk-novelle\/","title":{"rendered":"Die Umsetzung der 6. MaRisk Novelle"},"content":{"rendered":"<p>Im August 2021 hat die BaFin die 6. MaRisk Novelle ver\u00f6ffentlicht. Zentraler Ausgangspunkt war die \u00dcberf\u00fchrung europ\u00e4ischer Regulierungsinitiativen in Gestalt der drei Leitlinien der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) \u00fcber das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen, Non-Performing Loans (NPL) zu Auslagerungen und f\u00fcr das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken. Hinzu kamen Erweiterungen und Konkretisierungen bestehender Vorgaben und Erwartungen \u2013 zum Beispiel zum Themenkomplex \u201eStundungen\u201c \u2013 sowie Aktualisierungen wie die Aufnahme von Kryptowerten in den Kreis der Handelsgesch\u00e4fte.<\/p>\n<h2><strong>Umsetzungsfristen der MaRisk<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Die neue Fassung der MaRisk ist mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung in Kraft getreten. Diese Umsetzungsfristen wurden so festgelegt, dass \u00c4nderungen mit lediglich klarstellendem Charakter unmittelbar seit Ver\u00f6ffentlichung von den Instituten anzuwenden sind. Zudem galt f\u00fcr die Implementierung neuer Vorgaben \u2013 wie beipielsweise die Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand \u2013 eine \u00dcbergangsfrist bis zum 31.12.2021. F\u00fcr die Anpassung von bereits bestehenden oder in Verhandlung befindlichen Auslagerungsvertr\u00e4gen gilt eine gesonderte Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2022.<\/p>\n<p>Die Anforderungen an die laufende Sicherstellung der Risikotragf\u00e4higkeit (RTF) sind ebenfalls pr\u00e4zisiert worden: Sollten mehrere unwesentliche Risiken zusammengefasst wesentlich sein, so m\u00fcssen die institutsinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragf\u00e4higkeit eine angemessene Ber\u00fccksichtigung der zusammengefassten Risiken gew\u00e4hrleisten. Dies erfordert eine Ber\u00fccksichtigung und gegebenenfalls Anpassungen im Prozess der Risikoinventur sowie in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen.<\/p>\n<h2><strong>Alte und neue RTF-Welt<\/strong><\/h2>\n<p>Mit der 6. Novelle wurden die normative und die \u00f6konomische Perspektive in den AT 4.1 MaRisk aufgenommen. F\u00fcr Einzelheiten zu den diesbez\u00fcglichen Anforderungen verweist AT 4.1 Tz. 2 in der Erl\u00e4uterung auf den \u00fcberarbeiteten Leitfaden zur Risikotragf\u00e4higkeit, den die BaFin und die Deutsche Bundesbank im Mai 2018 ver\u00f6ffentlicht haben. Dieser Leitfaden hat den weniger bedeutenden Instituten (LSIs), die der unmittelbaren deutschen Bankenaufsicht unterstehen, das Wahlrecht er\u00f6ffnet, den Going-Concern-Ansatz alter Pr\u00e4gung zu nutzen. Im Anschreiben zur 6. Novelle wurde bereits angek\u00fcndigt, dass die \u201ealte RTF-Welt\u201c nur noch zeitlich begrenzt akzeptiert wird und eine Umstellung auf die \u201eneue RTF-Welt\u201c erfolgen soll.<\/p>\n<h2><strong>Normative und \u00f6konomische Risikotragf\u00e4higkeitsperspektive<\/strong><\/h2>\n<p>Der im Leitfaden Risikotragf\u00e4higkeit beschriebene Going-Concern-Ansatz alter Pr\u00e4gung darf nur noch bis Ende 2022 genutzt werden. Danach erwartet die Aufsicht die Anwendung der normativen und der \u00f6konomischen Perspektive ohne eine zus\u00e4tzliche \u00dcbergangsphase. F\u00fcr die Umsetzung gibt es eine Reihe von Herausforderungen. Hierzu geh\u00f6ren die Weiterentwicklung des bestehenden Kapitalplanungsprozesses bis hin zur normativen Risikotragf\u00e4higkeitsberechnung, die dynamische Simulation aller normativen Eingangsgr\u00f6\u00dfen (zum Beispiel Exposures aus Krediten und Wertpapieren und Risikogewichtete Aktiva, RWA) und die Ermittlung normativer Ergebnisgr\u00f6\u00dfen f\u00fcr mindestens drei zuk\u00fcnftige Jahre (wie auch Kern- und Gesamtkapital, Leverage Ratio, Gro\u00dfkreditgrenzen). Weitere Herausforderungen sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Ableitung des \u00f6konomischen Risikodeckungspotenzials,<\/li>\n<li>die Bestimmung \u00f6konomischer Betr\u00e4ge f\u00fcr alle wesentlichen Risiken (typischerweise mittels Value-at-Risk-Ans\u00e4tzen inklusive der Parametrisierung),<\/li>\n<li>die Festlegung verschiedener Szenarien f\u00fcr die Risiko- und Stressperspektive (insbesondere des adversen Szenarios und des konjunkturellen Abschwungszenarios) sowie<\/li>\n<li>die Ableitung von Limitierung in der \u00f6konomischen Perspektive.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dabei kann teils auf etablierte Methoden aufgesetzt werden, teils sind jedoch auch Neu- und Weiterentwicklungen erforderlich.<\/p>\n<p>Unerl\u00e4sslich f\u00fcr Benchmarking und die Weiterentwicklung des Risikotragf\u00e4higkeitskonzepts ist f\u00fcr Fach- und F\u00fchrungskr\u00e4fte in Banken der Aufbau von fachlicher Expertise. <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weiterbildungen <\/a>in den genannten Gebieten &#8211; insbesondere im <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\/zertifikatsstudiengang-risikomanager-kreditinstitute\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Risikomanagement f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Kreditinstitute<\/a>, Wissenstransfer durch erfahrene Dozenten sowie ein etabliertes Netzwerk erm\u00f6glichen den Erwerb von praktischem Know-how und fachlichen Austausch.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im August 2021 hat die BaFin die 6. MaRisk Novelle ver\u00f6ffentlicht. Zentraler Ausgangspunkt war die \u00dcberf\u00fchrung europ\u00e4ischer Regulierungsinitiativen in Gestalt der drei Leitlinien der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) \u00fcber das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen, Non-Performing Loans (NPL) zu Auslagerungen und f\u00fcr das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken. Hinzu kamen Erweiterungen und Konkretisierungen bestehender Vorgaben und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1167,"featured_media":30157,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[51],"tags":[2040,123],"class_list":["post-29956","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-executive-education","tag-eba","tag-weiterbildung"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29956","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1167"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29956"}],"version-history":[{"count":20,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29956\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30722,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29956\/revisions\/30722"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/30157"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29956"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=29956"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=29956"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}