{"id":30693,"date":"2022-08-19T07:00:52","date_gmt":"2022-08-19T06:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=30693"},"modified":"2023-02-07T14:16:37","modified_gmt":"2023-02-07T13:16:37","slug":"umsetzung-der-finalen-basel-3-regeln-in-der-eu-crr3-crd6","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/umsetzung-der-finalen-basel-3-regeln-in-der-eu-crr3-crd6\/","title":{"rendered":"Umsetzung der finalen Basel 3-Regeln in der EU \u2013 CRR3\/CRD6"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission ver\u00f6ffentlichte am 27. Oktober 2021 einen Vorschlag zur Implementierung der finalen Basel 3-Regeln in der Europ\u00e4ischen Union. Diese sollen vornehmlich in der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Capital Requirements Directive (CRD) umgesetzt werden. Der Gro\u00dfteil der \u00c4nderungen soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die EU-Vorschriften haben das Ziel, Banken durch Risikomanagement f\u00fcr die Zukunft zu st\u00e4rken und widerstandsf\u00e4higer zu machen. Im Fokus der Ma\u00dfnahmen stehen \u00c4nderungen und Empfehlungen f\u00fcr zahlreiche Gesch\u00e4ftsbereiche. Allerdings bedeuten die Neuregelungen f\u00fcr den Bankensektor einen massiven Implementierungsaufwand.<\/p>\n<h2><strong>Vom Output Floor zum FRTB<\/strong><\/h2>\n<p>Die Einf\u00fchrung eines sogenannten \u201eOutput Floor\u201cstellt eine Untergrenze f\u00fcr die risikogewichteten Aktiva von Banken dar, die zur Berechnung ihrer Kapitalanforderungen interne Modelle verwenden. Er wird bestimmt als ein regulatorisch vorgegebener Prozentsatz der risikogewichteten Aktiva. Um \u201eKlippeneffekte\u201c f\u00fcr Banken, die interne Modelle in signifikantem Ausma\u00df verwenden, gering zu halten, ist eine allm\u00e4hliche Erh\u00f6hung des Prozentsatzes \u00fcber mehrere Jahre (Phase-in) vorgesehen. Zudem sollen f\u00fcr diese Banken tempor\u00e4re Erleichterungen bei Berechnung der risikogewichteten Aktiva gem\u00e4\u00df Standardansatz greifen.<\/p>\n<h2><strong>Anpassungen beim KSA und IRB<\/strong><\/h2>\n<p>Weiterhin wird der Kreditrisikostandardansatz (KSA) angepasst. Unter anderem ist dabei die Einf\u00fchrung einer verpflichtenden \u201eDue Diligence\u201c im KSA bei Verwendung externer Ratings zur Bestimmung von Risikogewichten vorgesehen. Sofern diese Due Diligence in einer schlechteren Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit als das externe Rating resultiert, muss das Risikogewicht entsprechend angepasst werden. Zudem erfolgen \u00c4nderungen in der Struktur der Risikopositionsklassen, Anpassungen einzelner Risikogewichte sowie der Bestimmung der Kapitalanforderungen f\u00fcr au\u00dferbilanzielle Risikopositionen.<\/p>\n<p>Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB) wird in seiner Anwendbarkeit in Hinblick auf den \u201eAdvanced IRB\u201c, bei dessen Verwendung Institute alle Risikoparameter selbst sch\u00e4tzen, eingeschr\u00e4nkt. Zudem erfolgt eine Einf\u00fchrung bzw. Erh\u00f6hung der sogenannten \u201eInput Floors\u201c f\u00fcr bestimmte seitens der Institute selbst gesch\u00e4tzte Parameter. Die \u00c4nderungen umfassen weiterhin Anpassungen in der Struktur der Risikopositionsklassen sowie der Parametrisierung der IRB-Formel zur Bestimmung des anwendbaren Risikogewichts.<\/p>\n<h2><strong>Striktere Regeln zur Abgrenzung von Handels- und Bankbuch<\/strong><\/h2>\n<p>W\u00e4hrend die Abgrenzung aktuell im Wesentlichen auf das Vorliegen von Handelsabsicht f\u00fcr bestimmte Positionen abstellt, soll die Zuordnung von Positionen zu Handels- oder Bankbuch zuk\u00fcnftig anhand strikt vorgegebener Charakteristika, die seitens des Baseler Ausschusses im Kontext des \u201eFundamental Review of the Trading Book (FRTB)\u201c spezifiziert wurden, erfolgen. Ausnahmen von dieser Zuordnung sollen in den meisten F\u00e4llen nur mit Zustimmung der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde m\u00f6glich sein. Zur Einf\u00fchrung der Regeln des FRTB zur Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen f\u00fcr Institute, die signifikanten Marktrisiken ausgesetzt sind, erfolgt eine Rekalibrierung des aktuellen Marktrisikostandardansatzes. Diese Institute erf\u00fcllen zwar nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des FRTB, sind aber gleichwohl bedeutsamen Marktrisiken ausgesetzt.<\/p>\n<h2><strong>Basel 3: Neue Standards<\/strong><\/h2>\n<p>Drei neue Ans\u00e4tze zur Berechnung der Kapitalanforderungen f\u00fcr das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (Credit Valuation Adjustment (CVA) \u2013 Risiko). Diese umfassen einen Standardansatz, einen Basisansatz sowie einen vereinfachten Ansatz und ersetzen die bisherige Standard- bzw. fortgeschrittene Methode f\u00fcr CVA-Risiken. Im Standardansatz wird zudem die Anrechenbarkeit von Absicherungsgesch\u00e4ften bei der Bestimmung der Kapitalanforderungen f\u00fcr CVA-Risiken gegen\u00fcber den aktuell g\u00fcltigen Regelungen erweitert. Weitere Standards befassen sich mit folgenden Ans\u00e4tzen:<\/p>\n<ul>\n<li>Einf\u00fchrung eines neuen Standardansatzes zur Bestimmung der Kapitalanforderungen f\u00fcr operationelle Risiken, der alle bisherigen Ans\u00e4tze ersetzt. Konzeptionell kann der neue Standardansatz als eine Weiterentwicklung des bisher g\u00fcltigen Basisindikatoransatzes angesehen werden, wobei jedoch die Risikosensitivit\u00e4t durch Ber\u00fccksichtigung zus\u00e4tzlicher Indikatoren verbessert wurde;<\/li>\n<li>Neue Standards f\u00fcr das Management und die Ver\u00f6ffentlichung von Nachhaltigkeitsrisiken, denen sich die Institute gegen\u00fcbersehen.<\/li>\n<li>Verst\u00e4rkte Anforderungen f\u00fcr Institute aus Drittstaaten, die in der Europ\u00e4ischen Union Bankdienstleistungen erbringen, insbesondere Regelungen zur Einrichtung von Zweigstellen in L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Regulierungsvorschl\u00e4ge durchlaufen derzeit das ordentliche europ\u00e4ische Gesetzgebungsverfahren. Nachdem das Europ\u00e4ische Parlament und die EZB im Fr\u00fchjahr 2022 Stellungnahmen mit zahlreichen \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen ver\u00f6ffentlichten, wurde seitens der franz\u00f6sischen EU-Ratspr\u00e4sidentschaft vor kurzem ein erster Kompromissvorschlag vorgelegt. Es ist jedoch im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses mit weiteren bedeutsamen Anpassungen dieses Textes zu rechnen.<\/p>\n<p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass angesichts der dynamischen Entwicklung, der weitreichenden \u00c4nderungen und der relativ kurzen Zeitspanne bis zum Inkrafttreten ein tiefgehendes Verst\u00e4ndnis und regelm\u00e4\u00dfige <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/seminar~000000162145CS~~\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wissens-Updates zu aktuellen Entwicklungen<\/a> f\u00fcr Banken, insbesondere f\u00fcr Professionals, die im Regulatory Reporting, Risk Management oder Business-Bereichen arbeiten, essentiell sind, um bis 2025 Konformit\u00e4t mit den Neuregelungen herzustellen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission ver\u00f6ffentlichte am 27. Oktober 2021 einen Vorschlag zur Implementierung der finalen Basel 3-Regeln in der Europ\u00e4ischen Union. 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