{"id":31487,"date":"2022-11-21T07:00:12","date_gmt":"2022-11-21T06:00:12","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=31487"},"modified":"2023-02-08T07:52:04","modified_gmt":"2023-02-08T06:52:04","slug":"basel-iv-umsetzung-in-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/basel-iv-umsetzung-in-der-eu\/","title":{"rendered":"Basel IV: Umsetzung in der EU"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission legte am 27.10.2021 Vorschl\u00e4ge zur Umsetzung der Basel IV Regelungen in der Europ\u00e4ischen Union durch \u00c4nderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD) vor. Aktuell befinden sich die Empfehlungen zu CRR3\/CRD6 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.<\/p>\n<p>Die wesentlichen \u00c4nderungen beinhalten die Einf\u00fchrung eines Output Floors, die Anpassung in der Struktur der Risikopositionsklassen, Regeln zur Handels- und Bankbuchabgrenzung, Ans\u00e4tze zur Berechnung der Kapitalanforderung f\u00fcr das <span class=\"ILfuVd\" lang=\"de\"><span class=\"hgKElc\">Credit-Valuation-Adjustment (<\/span><\/span>CVA)-Risiko sowie neue Standards f\u00fcr das operationelle Risiko und Nachhaltigkeitsrisiken. Dar\u00fcber hinaus gibt es verst\u00e4rkte Anforderungen f\u00fcr Institute aus Drittstaaten, die in der EU Bankdienstleistungen erbringen.<\/p>\n<h2><strong>Bezug zu allen Risikoarten in Banken<\/strong><\/h2>\n<p>Die neuen Vorschriften beziehen sich auf alle Risikoarten und erstrecken sich \u00fcber den gesamten Bankenbereich. Professionals und Spezialisten m\u00fcssen sich fachlich mit den Eigenmittelanforderungen gem\u00e4\u00df CRR\/CRD auseinandersetzen. <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weiterbildungen<\/a> empfehlen sich aber auch f\u00fcr Bank-Mitarbeitende anderer Bereiche und Abteilungen.<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfteil der \u00c4nderungen soll am 01. Januar 2025 in Kraft treten. Im August 2022 ver\u00f6ffentlichte das Europ\u00e4ische Parlament seine Positionen zu den Gesetzes\u00e4nderungen. Zudem legte die tschechische Ratspr\u00e4sidentschaft im Oktober 2022 ihren zweiten Kompromissvorschlag mit diesen Schwerpunkten vor:<\/p>\n<h2><strong>Output Floor<\/strong><\/h2>\n<p>Die Kommission hatte urspr\u00fcnglich eine vollst\u00e4ndige Anwendung des Output Floors lediglich auf der h\u00f6chsten Konsolidierungsebene bzw. f\u00fcr alleinstehende Institute in der EU vorgesehen. Es wird nun u.a. vorgeschlagen, dass der Output Floor vollumf\u00e4nglich f\u00fcr alle Institute gelten soll. Eine Ausnahme soll jedoch f\u00fcr Institute m\u00f6glich sein, die Teil einer Gruppe sind, deren Muttergesellschaft sich im gleichen EU-Mitgliedstaat befindet und selbst dem Output Floor unterliegt.<\/p>\n<h2><strong>Kreditrisiken und Gro\u00dfkreditregeln\u00a0<\/strong><\/h2>\n<p>Das Europ\u00e4ische Parlament \u00fcbernimmt die strukturellen \u00c4nderungen der Risikopositionsklassen, der Risikogewichte und Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken im Wesentlichen aus dem Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission. Einzelne Fraktionen fordern weiterhin, dass bestimmte Risikopositionen gegen\u00fcber dem fossilen Energiesektor voll mit Kapital zu unterlegen sind (Risikogewicht von 1250%). Dies allerdings nur, sofern die Nutzung oder Erschlie\u00dfung der entsprechenden Energiequelle nach dem 1. Januar 2022 begonnen wurde, was zu einer massiven Erh\u00f6hung der Kapitalanforderungen f\u00fcr solche Positionen f\u00fchren w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich soll ein Plan festgelegt werden, wie die seitens des Instituts finanzierten Emissionen bis 2050 auf Null reduziert werden k\u00f6nnen. Werden die in diesem Plan festgelegten Ziele in einem bestimmten Berichtsjahr um mehr als 5% \u00fcberschritten, sollen f\u00fcr die entsprechenden Risikopositionen die Gro\u00dfkreditregeln zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Umgekehrt sollen f\u00fcr Risikopositionen, die der F\u00f6rderung von Nachhaltigkeit oder Energieeffizienz dienen, niedrigere Kapitalanforderungen zur Anwendung kommen. Dies betrifft etwa Hypothekendarlehen zur Steigerung der Energieeffizienz von Geb\u00e4uden.<\/p>\n<h2><strong>Behandlung von Krypto-Assets<\/strong><\/h2>\n<p>W\u00e4hrend der CRR3-Vorschlag der Kommission keine konkreten Vorgaben zu den Kapitalanforderungen f\u00fcr Krypto-Assets enth\u00e4lt, finden sich in den Vorschl\u00e4gen des Parlaments konkrete Vorgaben f\u00fcr die Risikogewichtung. So sollen Krypto-Assets, die durch Tokenisierung traditioneller Verm\u00f6genswerte entstehen (Class 1 Krypto-Assets) genauso wie der zugrundeliegende Verm\u00f6genswert behandelt werden. Liegt einem Krypto-Asset jedoch kein traditioneller Verm\u00f6genswert zugrunde (Class 2 Krypto-Assets), soll eine Vollunterlegung mit Kapital erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, dass s\u00e4mtliche Risikopositionen aus Class 2 Krypto-Assets 1% des Tier 1-Kapitals nicht \u00fcbersteigen sollen.<\/p>\n<h2><strong>Abgrenzung von Handels- und Bankbuch<\/strong><\/h2>\n<p>Die CRR sieht aktuell eine phasenweise Einf\u00fchrung der Basel IV-Regelungen zur Abgrenzung von Handels- und Bankbuch vor. So treten Mitte 2023 Vorgaben zur Re-Klassifizierung zwischen Handels- und Bankbuch (bez\u00fcglich Aufsichtlicher Genehmigung, Offenlegung und Mindestkapitalanforderung) und interner Absicherungsgesch\u00e4fte in Kraft, w\u00e4hrend alle anderen Regelungen zur Handels- und Bankbuchabgrenzung erst im Zuge der CRR3 ab Januar 2025 greifen sollen.<\/p>\n<p>Seitens einiger Gruppen im Parlament wird hingegen vorgeschlagen, die phasenweise Einf\u00fchrung in 2023 und 2025 durch eine konsistente Implementierung im Januar 2025 zu ersetzen.<\/p>\n<h2><strong>CVA Risk Charge<\/strong><\/h2>\n<p>Der CRR3-Vorschlag der Kommission beh\u00e4lt die aktuell bestehenden Ausnahmen von der Kapitalanforderung f\u00fcr CVA-Risiken bei, f\u00fchrt aber eine Reporting-Pflicht f\u00fcr ausgenommene Transaktionen ein. Einige der \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge sehen demgegen\u00fcber vor, dass die Ausnahmen g\u00e4nzlich abgeschafft werden sollen, da sie von den urspr\u00fcnglichen Vorgaben des Baseler Ausschusses abweichen.<\/p>\n<h2><strong>Operationelles Risiko<\/strong><\/h2>\n<p>Der Basel IV Text sieht vor, dass die Kapitalanforderung f\u00fcr operationelles Risiko als Produkt aus einem Gesch\u00e4ftsindikator und einem auf historische Verlusten basierenden \u201eInternal Loss Multiplier (ILM)\u201c zu berechnen ist. Die Kommission hatte in ihrem Vorschlag jedoch den ILM nicht implementiert (bzw. auf einen Wert von 1 gesetzt). Um Konsistenz mit dem Basel IV Text herzustellen, schlagen manche Parlamentarier die Einf\u00fchrung des ILM vor.<\/p>\n<h2><strong>Beschr\u00e4nkung von Aussch\u00fcttungen und variabler Entlohnung<\/strong><\/h2>\n<p>Einige Parlamentarier schlagen vor, in der CRD den Aufsichtsbeh\u00f6rden die Befugnis einzur\u00e4umen, die Zahlung variabler Entlohnung, Aktienr\u00fcckk\u00e4ufe, Dividenden- und Couponzahlungen f\u00fcr Kapitalinstrumente auszusetzen, solange dies kein Kreditausfallereignis darstellt. Solche Ma\u00dfnahmen sollen unabh\u00e4ngig von der Erf\u00fcllung der Kapitalanforderungen durch ein Institut bei ernsthaften wirtschaftlichen Turbulenzen, die die Funktion und Integrit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte und des Finanzsystems innerhalb der EU in Frage stellen, f\u00fcr maximal 12 Monate m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Angesichts der dynamischen Entwicklung der Regelungen und der relativ kurzen Zeitspanne bis zur Implementierung sind sowohl ein tiefgehendes Verst\u00e4ndnis als auch regelm\u00e4\u00dfige Updates zu aktuellen Entwicklungen f\u00fcr Banken \u2013 beispielsweise im Regulatory Reporting, Risk Management oder anderen Business Units \u2013 essenziell, um bis 2025 Konformit\u00e4t mit den <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/seminar~000000162145CS~~\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neuregelungen<\/a> herzustellen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission legte am 27.10.2021 Vorschl\u00e4ge zur Umsetzung der Basel IV Regelungen in der Europ\u00e4ischen Union durch \u00c4nderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD) vor. 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