{"id":36465,"date":"2024-05-08T07:00:44","date_gmt":"2024-05-08T06:00:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=36465"},"modified":"2024-07-09T15:10:38","modified_gmt":"2024-07-09T14:10:38","slug":"gut-gemeint-falsch-geplant-wenn-finanzielle-vorsorge-daneben-geht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/gut-gemeint-falsch-geplant-wenn-finanzielle-vorsorge-daneben-geht\/","title":{"rendered":"Gut gemeint, falsch geplant: Wenn finanzielle Vorsorge daneben geht"},"content":{"rendered":"<p>In meiner immer noch andauernden Beratungspraxis bin ich k\u00fcrzlich zu einem Sachverhalt hinzugezogen worden, der mir erneut gezeigt hat, wie problematisch eine gut gemeinte, aber schlecht gemachte finanzielle Planung und Nachfolgeregelung sein kann. Sehr oft werden die Weichen nicht rechtzeitig gestellt oder den Entwicklungen angepasst, wenn sich Vorstellungen, W\u00fcnsche, Ideen oder \u2013 besonders wichtig \u2013 famili\u00e4re oder wirtschaftliche Gegebenheiten \u00e4ndern.<\/p>\n<h2>Makaber, aber wahr: Der Kunde ist tot. Und jetzt?<\/h2>\n<p>Die Mutter meiner Kundin ist nach langer Demenz-Erkrankung verstorben. Meine Kundin ist nach dem fr\u00fchen Tod ihres Vaters vor mehr als 30 Jahren, die einzige direkte Familienangeh\u00f6rige. Mit ihrem langj\u00e4hrigen Lebenspartner war die Verstorbene nicht verheiratet. Die Verstorbene hinterl\u00e4sst ein Haus, Kontoguthaben und ein zun\u00e4chst klar formuliertes Testament. Aus diesem geht hervor, dass sie ihre Tochter als Alleinerbin einsetzt, ihrem \u201ezuk\u00fcnftigen Ehemann\u201c aber ein Nie\u00dfbrauchrecht f\u00fcr das Haus einr\u00e4umt, bei dem die Regelungen des BGB allerdings au\u00dfer Kraft gesetzt wurden. Der Nie\u00dfbraucher muss selbst f\u00fcr die laufenden Steuern, Umbauma\u00dfnahmen etc. aufkommen. Insoweit ist dieses Recht also nicht unbelastet.<\/p>\n<p>Dazu kommt, dass der Lebensgef\u00e4hrte Vollmacht f\u00fcr die Konten hat und einige Tage nach dem Tod der Kontoinhaberin Barverm\u00f6gen an die Enkel (vollj\u00e4hrige S\u00f6hne meiner Kundin) transferiert hat, was die Verstorbene eigentlich schon l\u00e4ngst erledigt haben wollte. Insoweit entsprach die Transaktion dem Wunsch der Erblasserin.<\/p>\n<h2>Die Folgen<\/h2>\n<p>Widmen wir uns zun\u00e4chst dem Nie\u00dfbrauch. Dieser ist vom Prinzip her gut gedacht gewesen. Allerdings war die Intention eine andere. Die Tochter als Alleinerbin einzusetzen und dem Lebenspartner ein Nie\u00dfbrauch einzur\u00e4umen ist rechtlich klar und absolut in Ordnung. Die Formulierung \u201emeinem zuk\u00fcnftigen Ehemann\u201c deckt allerdings eine Problematik auf: Das Verm\u00e4chtnis muss, wie jedes andere Erbe, versteuert werden. Da die beiden Partner aber bis zum Ableben der Mutter nicht geheiratet haben, ist der Lebenspartner steuerlich \u201ewie ein fremder Dritter\u201c zu beurteilen. Das bedeutet, dass der Freibetrag des Lebenspartners lediglich 20.000 Euro betr\u00e4gt, anstelle von 500.000 Euro f\u00fcr Ehepartner. Dieser Betrag wird bei einem langj\u00e4hrigen Nie\u00dfbrauch und einem noch lange w\u00e4hrenden Leben des Berechtigten nicht ausreichen. Hinzu kommt die schlechtere Steuerklasse, die das Ganze von einem Vorteil in einen Nachteil verkehrt. Vor allem dann, wenn die Kosten f\u00fcr die Immobilie noch selbst zu tragen sind, das Ganze also nicht nur ein lediglich materieller Vorteil ist.<\/p>\n<p>Die Transaktionen nach dem Tode der Kontoinhaberin sind steuerlich gesehen v\u00f6llig irrelevant. Alleinerbin aller Verm\u00f6genswerte ist die Tochter, und sie muss dieses \u2013 bei \u00dcberschreiten der steuerlichen Freibetr\u00e4ge \u2013 auch versteuern.<\/p>\n<h2>Das h\u00e4tte auch besser laufen k\u00f6nnen!<\/h2>\n<p>Mit ein bisschen mehr Vorsorgeberatung h\u00e4tte das ganz anders aussehen k\u00f6nnen. Das betrifft aber leider den Gro\u00dfteil der letztwilligen Verf\u00fcgungen in Deutschland. Nur 20 Prozent haben ein aktuelles Testament (<a href=\"https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/1330068\/umfrage\/anteil-der-deutschen-mit-testament\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anteil der Deutschen mit Testament 2022 | Statista<\/a>). Durch eine kleine Erg\u00e4nzung w\u00e4ren viele Probleme erst gar nicht entstanden. Zum Beispiel w\u00e4re es sehr sinnvoll gewesen, alle Beteiligten fr\u00fchzeitig an einen Tisch zu holen und mit allen zusammen f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle Absprachen zu treffen. Mit Vorsorge- und Patientenvollmacht, Testament und jedwede Vollmachten f\u00fcr die Bankkonten und andere Erfordernisse h\u00e4tte die Kundin bares Geld gespart. Dazu noch viel Lauferei, Kosten und sehr viel \u00c4rger. Auch nur durch einen sehr kurzen handschriftlich formulierten Satz als Nachtrag zum notariellen Testament wird der letzte Wille deutlich klarer und spart Steuern. Ganz einfach mit der Feststellung \u201eIn Erg\u00e4nzung meines notariellen Testaments vom (Datum) vererbe ich meinen Enkeln jeweils einen Betrag von x,&#8211; Euro.&#8220; Stadt, Datum, Unterschrift. Fertig. Damit k\u00f6nnen die Enkel ihre eigenen Freibetr\u00e4ge nutzen. Oder aber eine gemeinsame Vereinbarung mit allen Hinterbliebenen bez\u00fcglich des Wohnrechts finden. Rechtzeitig dr\u00fcber reden hilft wirklich! Oftmals er\u00f6ffnet allein das Formulieren, also das Verschriftlichen der Absichten, neue Gestaltungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h2>Es gilt: Fragen, Fragen, Fragen!<\/h2>\n<p>Die wichtigsten Fragen, die sich jeder Mensch beim Regeln seines Nachlasses stellen sollte, sind: \u201eWem will ich mein Verm\u00f6gen nach meinem Tod zukommen lassen, und <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/asset-wealth-management\/zertifikatsstudiengang-stiftungsberater\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">welcher Zweck steckt dahinter<\/a>?\u201c Alle weiteren Fragen und die Wege zu einer optimalen L\u00f6sung lassen sich dann schon finden.<\/p>\n<p>Dass die Mutter der Kundin ihr Barverm\u00f6gen auf sehr niedrig verzinsten Spar- und Festgeldkonten deponiert hatte, war ebenfalls nicht unbedingt vorteilhaft. Aber das ist ein anderes Thema. Auch hier gilt allerdings: <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/asset-wealth-management\/estate-planner\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtzeitig und richtig beraten lassen, hilft ungemein<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In meiner immer noch andauernden Beratungspraxis bin ich k\u00fcrzlich zu einem Sachverhalt hinzugezogen worden, der mir erneut gezeigt hat, wie problematisch eine gut gemeinte, aber schlecht gemachte finanzielle Planung und Nachfolgeregelung sein kann. 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