{"id":37425,"date":"2025-01-15T07:00:36","date_gmt":"2025-01-15T06:00:36","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=37425"},"modified":"2025-04-24T10:43:40","modified_gmt":"2025-04-24T09:43:40","slug":"verbesserung-von-fehlern-in-aktuellen-und-historischen-meldedaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/verbesserung-von-fehlern-in-aktuellen-und-historischen-meldedaten\/","title":{"rendered":"Verbesserung von Fehlern in aktuellen und historischen Meldedaten"},"content":{"rendered":"<p>Im April des letzten Jahres ver\u00f6ffentlichte die Europ\u00e4ische Bankaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) eine neue Leitlinie zur erneuten Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen (EBA\/GL\/2024\/04)1. Dabei sind vor allem S\u00e4ule I Meldedaten gemeint, aber auch Daten, welche der Aufsicht regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbermittelt werden. In der Leitlinie ist die Korrektur dieser Daten dargelegt.<\/p>\n<h2>Ziel der Leitlinie<\/h2>\n<p>Aktuell sind Institute dazu verpflichtet, falsche Datenpunkte in Meldungen umgehend zu korrigieren (Art. 3(5) EBA\/GL\/2021\/451). Die unpr\u00e4zise Regel wurde unterschiedlich interpretiert. Es ist beispielsweise unklar, ob und wie weit zur\u00fcckliegende Fehler verbessert werden m\u00fcssen. Die inkonsistente Handhabung von Fehlern erschwert die Arbeit der Aufsichtsbeh\u00f6rden erheblich. Darum gibt es nun eine Vorgabe, die konkretisiert, wann und wie Fehler oder Ungenauigkeiten zu verbessern sind.<\/p>\n<h2>Korrektur aktueller Daten<\/h2>\n<p>Die zentrale Neuerung der Leitlinie liegt in der Festlegung eines Zeitintervalls, das bestimmt, welche historischen Meldedaten zur verbesserten aktuellen Meldung \u00fcbermittelt werden m\u00fcssen.\u00a0 Dieser Zeitraum wurde f\u00fcr jede Meldefrequenz spezifisch definiert:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Fehlern in j\u00e4hrlichen Meldungen, m\u00fcssen zus\u00e4tzlich zur verbesserten aktuellen Meldung auch die Meldedaten vom letzten Jahr korrigiert werden. Insgesamt m\u00fcssen also die Daten der letzten beiden Meldungen \u00fcbermittelt werden.<\/li>\n<li>Bei halbj\u00e4hrlichen Meldungen greift ebenfalls die Einjahresregel. Mit der aktuellen Meldung m\u00fcssen zwei weitere, vergangene Meldungen abgegeben werden.<\/li>\n<li>Viertelj\u00e4hrliche Meldungen folgen dem gleichen Konzept. Hier m\u00fcssen zus\u00e4tzlich vier vergangene Meldungen \u00fcbermittelt werden.<\/li>\n<li>Die monatlichen Meldungen weichen als einzige Frequenz von der etablierten Regel ab. Hier gilt ein Mindestintervall von sechs Monaten. Dabei muss die letzte Meldung des vergangenen Kalenderjahrs enthalten sein. Sonst verl\u00e4ngert sich der Zeitraum, sodass diese Meldung auch erfasst ist. Der Zeitraum ist also maximal ein Jahr.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Korrektur historischer Daten<\/h2>\n<p>Historische Daten m\u00fcssen nur korrigiert werden, wenn diese nicht \u00e4lter als ein Jahr sind. Es ist ausreichend, wenn Fehler bis zu dem Datum korrigiert werden, ab dem diese nicht mehr vorkommen. Hier empfiehlt es sich mit der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde R\u00fccksprache zu halten. Die Praxis zeigt, dass die Korrektur historischer Meldedaten institutsseitig sehr aufw\u00e4ndig ist und der genaue Umfang der einzureichenden Daten abgegrenzt sein sollte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_37485\" style=\"width: 800px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-37485\" class=\"wp-image-37485 size-full\" src=\"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Verbesserung-von-Fehlern-in-aktuellen-und-historischen-Meldedaten-4.jpg\" alt=\"\" width=\"790\" height=\"157\" srcset=\"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Verbesserung-von-Fehlern-in-aktuellen-und-historischen-Meldedaten-4.jpg 790w, https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Verbesserung-von-Fehlern-in-aktuellen-und-historischen-Meldedaten-4-300x60.jpg 300w, https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Verbesserung-von-Fehlern-in-aktuellen-und-historischen-Meldedaten-4-768x153.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 790px) 100vw, 790px\" \/><p id=\"caption-attachment-37485\" class=\"wp-caption-text\">Beispiel: In der Meldung 07\/2024 wird ein Fehler entdeckt. Mit der korrigierten Version der aktuellen Meldung (07\/2024) m\u00fcssen alle historischen Meldungen bis 12\/2023 \u00fcbermittelt werden. Durch die Ber\u00fccksichtigung der 12\/23 Meldung verl\u00e4ngert sich der Zeitraum um einen Monat.<\/p><\/div>\n<h2>Allgemeines<\/h2>\n<p>Die Leitlinie gilt f\u00fcr alle Institute gleicherma\u00dfen, unabh\u00e4ngig der Gr\u00f6\u00dfe. Da kleinere Institute insgesamt weniger melden m\u00fcssen, sollte es auch f\u00fcr diese Institute verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, deren Daten konsequent zu verbessern.<\/p>\n<p>Es ist nicht un\u00fcblich, dass Datenpunkte in verschiedenen Meldungen vorkommen. Wenn ein Fehler beispielsweise in einer monatlichen Meldung vorliegt und dieser Fehler auch Meldungen mit anderer Frequenz oder Inhalt betrifft, m\u00fcssen diese Daten \u00fcber den gleichen Zeitraum wie die urspr\u00fcngliche, monatliche Meldung korrigiert \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>Die Aufsicht kann von dem meldenden Institut Gr\u00fcnde und Erkl\u00e4rungen f\u00fcr den Fehler und dessen Korrektur verlangen. Au\u00dferdem kann von den Instituten gefordert werden, dass weitere vergangene Meldungen, die \u00fcber den vorher definierten Zeitrahmen hinaus gehen, korrigiert \u00fcbermittelt werden. Institute m\u00fcssen dementsprechend eine Infrastruktur entwickeln, mit der auch weit zur\u00fcckliegende Datenpunkte erfasst und aufbereitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Durch eine Aktualisierung der Datentaxonomie kann es n\u00f6tig sein, historische Daten nach einem alten Datenpunktmodell zu strukturieren und erneut zu \u00fcbermitteln. Dazu m\u00fcssen institutsseitig Prozesse entwickelt werden.<\/p>\n<h2>Ausnahmen<\/h2>\n<p>Mit der Leitlinie hat die EBA den Toleranzbereich f\u00fcr monet\u00e4re Daten von 1.000 EUR auf 10.000 EUR erh\u00f6ht. Fehler, die unterhalb dieser Schwelle liegen, m\u00fcssen nicht korrigiert werden. Eine weitere Ausnahme bilden Verbesserungspotentiale in den Meldevorschriften. Durch die Ver\u00f6ffentlichung einzelner EBA Q&amp;As kann es vorkommen, dass eine Korrektur der Daten notwendig w\u00fcrde, wobei diese nicht verbessert werden m\u00fcssen. Masterdaten werden nicht nach den vorliegenden Bestimmungen behandelt.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Durch die Leitlinie m\u00fcssen Prozesse entwickelt werden, um den neuen Regeln Folge zu leisten. Die Qualit\u00e4t des Datenhauhalts muss sich drastisch erh\u00f6hen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die EBA ist sich bewusst, dass dies einen deutlichen Mehraufwand f\u00fcr die Kreditinstitute darstellt. Jedoch sah sich die Aufsicht gezwungen, Klarheit in dieser Sache zu schaffen, da die aktuelle Regel nicht einheitlich interpretiert wurde. Durch die Leitlinie werden Anreize f\u00fcr einen akkuraten Datenhaushalt geschaffen, was eine wichtige Grundlage f\u00fcr die Arbeit der Beh\u00f6rden ist. Die Einschr\u00e4nkung auf Meldungen, die maximal ein Jahr zur\u00fcckliegen und eine Erh\u00f6hung des Toleranzbereichs zeigen, dass die Kosten der Institute ber\u00fccksichtigt wurden.\u00a0Im April des letzten Jahres ver\u00f6ffentlichte die Europ\u00e4ische Bankaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) eine neue Leitlinie zur erneuten Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen (EBA\/GL\/2024\/04)1. Dabei sind vor allem S\u00e4ule I Meldedaten gemeint, aber auch Daten, welche der Aufsicht regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbermittelt werden. In der Leitlinie ist die Korrektur dieser Daten dargelegt.<\/p>\n<p>Mit dem Zertifikatsstudiengang <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\/zertifikatsstudiengang-meldewesen-spezialist\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Meldewesen-Spezialist<\/a> und <a href=\"https:\/\/execed.frankfurt-school.de\/home\/individuals\/risk-management\/risikomanager-fs\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Risikomanager FS<\/a> bauen Sie die n\u00f6tige Fachkompetenz gezielt aus.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im April des letzten Jahres ver\u00f6ffentlichte die Europ\u00e4ische Bankaufsichtsbeh\u00f6rde (EBA) eine neue Leitlinie zur erneuten Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen (EBA\/GL\/2024\/04)1. Dabei sind vor allem S\u00e4ule I Meldedaten gemeint, aber auch Daten, welche der Aufsicht regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbermittelt werden. In der Leitlinie ist die Korrektur dieser Daten dargelegt. 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