{"id":9325,"date":"2018-01-16T15:55:32","date_gmt":"2018-01-16T14:55:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=9325"},"modified":"2022-12-13T14:20:17","modified_gmt":"2022-12-13T13:20:17","slug":"marisk-novelle-2017-teil-1-inhalte-umsetzung-und-reporting","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/marisk-novelle-2017-teil-1-inhalte-umsetzung-und-reporting\/","title":{"rendered":"MaRisk \u2013 Novelle 2017 Teil 1: Inhalte, Umsetzung und Reporting"},"content":{"rendered":"<p>Die f\u00fcnfte MaRisk-Novelle \u2013 <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\/de\/ExecutiveEducation\/000000086695CS~\/MaRisk%3A%20Schwerpunkt%20Kreditgesch%C3%A4ft\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MaRisk 2017<\/a> \u2013 ist ver\u00f6ffentlicht! Mit diesem Blog geben Ihnen die Autoren Henning Heuter und Dr. Markus Rose in drei Teilen einen \u00dcberblick \u00fcber die umfangreichen Neuerungen, Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen der j\u00fcngsten \u00dcberarbeitung der MaRisk. Dabei fokussieren sie sich auf das Risikomanagement. Der Blog erscheint im 14t\u00e4gigen Rhythmus.<\/p>\n<p>Die MaRisk werden grunds\u00e4tzlich durch weitere Vorgaben der CRD IV f\u00fcr Deutschland sowie spezifische Feinjustierungen im Kontext der SREP-Guidelines komplettiert. Die herausragenden Schwerpunkte der neuen Anforderungen bilden die Themenfelder<\/p>\n<ul>\n<li>Umsetzung der Inhalte aus dem Baseler Papier BCBS 239 zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung,<\/li>\n<li>Etablierung einer einheitlichen Risikokultur sowie<\/li>\n<li>Herausarbeitung spezifischer Aspekte zu Auslagerungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiterhin werden in den MaRisk 2017 Vorgaben hinsichtlich systemrelevanter und nicht-systemrelevanter Institute detailliert dargestellt.<\/p>\n<h2><strong>Kurz\u00fcberblick Inhalte MaRisk<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Dieser Beitrag gibt einen pr\u00e4gnanten \u00dcberblick \u00fcber die wesentlichen Inhalte aus den MaRisk 2017 mit folgenden Themen, die in den n\u00e4chsten Wochen vervollst\u00e4ndigt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Umsetzungsphase, Reporting und Datenaggregation (Teil 1)<\/li>\n<li>Risikotragf\u00e4higkeit und Risikoarten de<br \/>\ns BTR (Teil 2)<\/li>\n<li>Auslagerung, Risikokultur und Revision (Teil 3)<\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Umsetzungsphase<\/strong><\/h2>\n<p>Zwischenzeitlich waren zwar verschiedene Umsetzungsfristen in Abh\u00e4ngigkeit von den jeweiligen Themenschwerpunkten im Gespr\u00e4ch, f\u00fcr die finalen Mindestanforderungen wird aber f\u00fcr im MaRisk-Kontext neue \u00c4nderungen die Umsetzungsfrist auf den 31.10.2018 festgelegt. F\u00fcr die umfangreichen Neuerungen aus der Umsetzung von BCBS 239 zur Risikodatenaggregation (vgl. AT 4.3.4) gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Einstufung als systemrelevantes Institut.<\/p>\n<h2><strong>Reporting und Datenaggregation<\/strong><\/h2>\n<p>Der neue Besondere Teil BT 3 \u201eAnforderungen an die Risikoberichterstattung\u201c umfasst nicht nur die bisher unter den Spezialthemen verteilten Anforderungen zum Berichtswesen. Neben einer Verlagerung aller Vorgaben zum Kreditrisiko-, Liquidit\u00e4tsrisiko-, Marktpreisrisiko- und OpRisk-Bericht finden sich Anforderungen an weitere wesentliche sonstige Risiken im neu zusammengestellten Abschnitt BT 3; ferner enth\u00e4lt dieser dar\u00fcber hinaus detaillierte Anforderungen an die Risikoberichterstattung basierend auf dem Baseler Papier BCBS 239 zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung. So wurden Aspekte zur Nachvollziehbarkeit und Aussagef\u00e4higkeit der Risikoberichte verschoben, die Einbettung von Stresstest-Ergebnissen oder Anforderungen an die Produktionszeit aufgenommen.<\/p>\n<p>Dabei sind keine inhaltlichen \u00c4nderungen bei der Berichterstattung \u00fcber das Kredit- und Marktpreisrisiko sowie \u00fcber das operationelle Risiko (Risikoarten nach AT 2.2 Tz. 1, Liquidit\u00e4tsrisiko<span style=\"text-decoration: line-through;\">)<\/span> vorgesehen. Allerdings ist bez\u00fcglich der Berichterstattung durch die Risikocontrolling-Funktion (BT 3.2 Tz. 1) mit der Forderung eines Gesamtrisikoberichtes, welcher mindestens quartalsweise und je nach Sensitivit\u00e4t der Risikoart auch monatlich, w\u00f6chentlich oder t\u00e4glich bereit zu stellen ist, eine Ausweitung der Anforderung erfolgt. Genannter Gesamtrisikobericht bezieht sich auf s\u00e4mtliche Risikoarten, die gem\u00e4\u00df Risikoinventur als wesentlich eingestuft werden (gegebenenfalls Immobilienrisiko, Pensionsrisiko).<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Berichterstattung wurden weitere inhaltliche Vorgaben aufgenommen, beispielsweise sind die S\u00e4ule 1-Kapital- und Liquidit\u00e4tskennzahlen in die Risikoberichterstattung zu integrieren. Neu ist dar\u00fcber hinaus die Betonung des Zukunftsaspektes; diese Einsch\u00e4tzung sollte gegebenenfalls auch qualitativ erfolgen k\u00f6nnen, z.B. bei den operationellen Risiken.<\/p>\n<p>Eine integrierte Sicht von Ergebnissen und Planungswerten ist im Risikoreporting ab sofort nicht mehr zu umgehen. Darzustellen sind insbesondere folgende Aspekte:<\/p>\n<ul>\n<li>Risikosituation im Ist verglichen mit prognostizierten Risikowerten und -situationen,<\/li>\n<li>integrierte Betrachtung von Risikosituation und Stresstestergebnissen,<\/li>\n<li>st\u00e4rker integrierte Betrachtung von Aspekten aus S\u00e4ule 1 und S\u00e4ule 2.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die st\u00e4rkere Verzahnung der beiden Baseler S\u00e4ulen im Rahmen des Reportings zeigt sich daran, dass die Aufsicht eine Berichterstattung \u00fcber haftende Eigenmittel, Risikodeckungsmasse und \u00f6konomisches Kapital verlangt.<\/p>\n<p>Der Umfang der Risikoberichterstattung erh\u00f6ht sich auf alle derzeitigen Kapital- und Liquidit\u00e4tskennzahlen bez\u00fcglich ihrer Entwicklung \u2013 ein Beleg f\u00fcr eine insgesamt geforderte h\u00f6here Transparenz. Turnus, Umfang (Inhalte) und Verantwortlichkeiten, welche die Risikoberichterstattung betreffen, sind in der schriftlich fixierten Ordnung festzuhalten. Regelungen zu den einzelnen Risiken sind ab sofort unter dem Modul \u201eBT 3.2 Berichte der Risikocontrolling-Funktion\u201c zusammengefasst.<\/p>\n<p>Der \u201eBT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung\u201c gilt f\u00fcr alle Institute, es besteht keine Einschr\u00e4nkung auf systemrelevante Institute. Die hingegen im neuen Modul AT 4.3.4 zusammengefassten Anforderungen an die Datenaggregation, mit denen BCBS 239 umgesetzt wird, gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr global und anderweitig systemrelevante Institute. Aber auch alle anderen Institute sollten hohe Ma\u00dfst\u00e4be an die Datenstruktur, die Datenqualit\u00e4t sowie die F\u00e4higkeit zur Aggregation und Auswertung von Risikoinformationen setzen.<\/p>\n<h2><strong>Dieser Blog wird als Fachbeitrag fortgef\u00fchrt:<\/strong><\/h2>\n<p>Teil 2 \u2013 Risikotragf\u00e4higkeit und Risikoarten des BTR<br \/>\nTeil 3 \u2013 Auslagerung, Risikokultur und Revision<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-9361 alignleft\" src=\"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/2018-01_Blog-MaRisk_heuter_henning.jpg\" alt=\"\" width=\"167\" height=\"167\" \/><\/p>\n<p>Henning Heuter ist gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Partner der 1 PLUS i GmbH, einem spezialisierten Beratungsunternehmen und ber\u00e4t Kreditinstitute im In- und Ausland. Er besch\u00e4ftigt sich mit Fragen des Risikomanagements, dessen aufsichtsrechtlicher Behandlung und anderer Risikostrategien. Seit vielen Jahren ist er als Dozent f\u00fcr die FS t\u00e4tig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die f\u00fcnfte MaRisk-Novelle \u2013 MaRisk 2017 \u2013 ist ver\u00f6ffentlicht! Mit diesem Blog geben Ihnen die Autoren Henning Heuter und Dr. Markus Rose in drei Teilen einen \u00dcberblick \u00fcber die umfangreichen Neuerungen, Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen der j\u00fcngsten \u00dcberarbeitung der MaRisk. Dabei fokussieren sie sich auf das Risikomanagement. Der Blog erscheint im 14t\u00e4gigen Rhythmus. 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