{"id":9441,"date":"2018-01-31T11:51:20","date_gmt":"2018-01-31T10:51:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=9441"},"modified":"2022-06-29T16:15:50","modified_gmt":"2022-06-29T15:15:50","slug":"mifid-ii-segen-oder-fluch-fur-das-wertpapiergeschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/mifid-ii-segen-oder-fluch-fur-das-wertpapiergeschaft\/","title":{"rendered":"MiFID II \u2013 Segen oder Fluch f\u00fcr das Wertpapiergesch\u00e4ft?"},"content":{"rendered":"<p>Seit wenigen Wochen sind sie in Kraft: die neuen Regeln f\u00fcr das Wertpapiergesch\u00e4ft, MiFID II. So ist es Zeit f\u00fcr eine kurze Zwischenbilanz. Die Erleichterungen f\u00fcr die Berater sind klar erkennbar. Das unbeliebte, weil sehr individuelle Beratungsprotokoll, geh\u00f6rt seit dem 3. Januar 2018 der Vergangenheit an. Das findet allgemeine Zustimmung. Ersetzt wurde es durch die Geeignetheitserkl\u00e4rung, in der nur noch die Papiere zu erfassen sind, die dem Kunden auch wirklich empfohlen werden. Die Begr\u00fcndungen, warum ein Papier dem Kunden nicht empfohlen wurde entfallen ebenso wie die individuelle zu formulierenden Begr\u00fcndungen, warum gerade dieses Papier f\u00fcr den Kunden das richtige ist. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite setzt dies aber voraus, dass eine ganze Reihe von Daten durch die Fondsgesellschaften vorgegeben werden. In erster Linie ist dies die so genannte Zielmarktbestimmung. Die Fondsgesellschaften mussten im Vorfeld genau festlegen, f\u00fcr welchen Endkunden diese Papiere wirklich gedacht sind. Diese Hausaufgaben haben viele Gesellschaften leider nicht gemacht. Ein Vertrieb der betroffenen Produkte war damit zu Beginn des Jahres nicht m\u00f6glich, der Absatz null. Schon aus Eigeninteresse arbeiten die Gesellschaften derzeit mit Hochdruck an der Beseitigung dieses Mankos.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus besteht bei vielen Banken ein weiteres Problem: Die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung der telefonischen Beratungsgespr\u00e4che kann deshalb nicht vorgenommen werden, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. Die Telefonanlagen einiger Banken sind daf\u00fcr nicht ausgelegt. Lieferengp\u00e4sse der Anbieter f\u00fchrten schlie\u00dflich dazu, dass sich einige Banken mit dem guten alten Diktierger\u00e4t mehr schlecht als recht behelfen. Das kann nat\u00fcrlich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und die Bafin wird in den n\u00e4chsten Wochen zu diesen Anforderungen Stellung nehmen.<\/p>\n<h2><strong>Herausforderungen durch MiFID II\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/h2>\n<p>Eine der gr\u00f6\u00dferen Herausforderungen liegt jedoch in der Ex Ante Kostensimulation. Seit Januar m\u00fcssen die Berater den Kunden sowohl in Prozent als auch in Euro und Cent angeben, wieviel die Bank an dem Produkt verdient hochgerechnet f\u00fcr die n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre. Das entspricht nicht der Kultur der bisherigen Beratungspraxis, auch wenn die Pflicht der Kostenmitteilung schon seit vielen Jahren besteht. Manch ein Berater hat erhebliche Probleme mit dieser Notwendigkeit, wenn man dem Kunden bisher mitgeteilt hat, dass \u201eder Ausgabeaufschlag f\u00fcr die Fondsgesellschaft ist\u201c und \u00a0zum Beispiel die Kosten f\u00fcr die Verwaltungsverg\u00fctung bisher unerw\u00e4hnt geblieben sind.<\/p>\n<p>Dazu kommt, dass die Vorgehensweise der Banken bei diesem Thema nicht einheitlich ist. W\u00e4hrend manche Bank versucht, sich durch allgemeine, beispielhafte Erl\u00e4uterungen in einem umfangreichen Informationsheft dieser Pflicht zu entledigen, erl\u00e4utern andere H\u00e4user sehr individuell jedes Gesch\u00e4ft und taggenau mit expliziten Berechnungen.<\/p>\n<p>So ist nach Ablauf des ersten Monats mit den neuen Beratungsregeln festzustellen, dass noch nicht alles rund l\u00e4uft und einiges zu verbessern ist. Eine Stellungnahme der Bafin zu den Entwicklungen steht noch aus. Daf\u00fcr ist es auch noch zu fr\u00fch. Deutlich erkennbar ist, dass die Berater weiterhin eine Hilfestellung ben\u00f6tigen. Das betrifft sowohl Informationen zu den Aufkl\u00e4rungspflichten in Bezug auf Marktentwicklungen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen, als auch Beispiele f\u00fcr die klassische Einwandbehandlung im Rahmen der Kostendiskussion. Hier besteht Handlungsbedarf auf breiter Linie, damit das <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\/de\/ExecutiveEducation\/000000123436CS~\/MiFID%20II%20-%20Umsetzung%20im%20Vertrieb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wertpapiergesch\u00e4ft <\/a>nicht vollst\u00e4ndig zum Erliegen kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit wenigen Wochen sind sie in Kraft: die neuen Regeln f\u00fcr das Wertpapiergesch\u00e4ft, MiFID II. So ist es Zeit f\u00fcr eine kurze Zwischenbilanz. Die Erleichterungen f\u00fcr die Berater sind klar erkennbar. Das unbeliebte, weil sehr individuelle Beratungsprotokoll, geh\u00f6rt seit dem 3. 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