{"id":9459,"date":"2018-02-05T15:28:49","date_gmt":"2018-02-05T14:28:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.frankfurt-school.de\/?p=9459"},"modified":"2022-12-13T14:19:54","modified_gmt":"2022-12-13T13:19:54","slug":"marisk-novelle-2017-teil-2-risikotragfahigkeit-und-risikoarten-des-btr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/de\/marisk-novelle-2017-teil-2-risikotragfahigkeit-und-risikoarten-des-btr\/","title":{"rendered":"MaRisk-Novelle 2017 Teil 2: Risikotragf\u00e4higkeit und Risikoarten des BTR"},"content":{"rendered":"<p>Die f\u00fcnfte MaRisk-Novelle \u2013 MaRisk 2017 \u2013 ist ver\u00f6ffentlicht! Mit diesem Blog geben Ihnen die Autoren Henning Heuter und Dr. Markus Rose in drei Teilen einen \u00dcberblick \u00fcber die umfangreichen Neuerungen, Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen der j\u00fcngsten \u00dcberarbeitung der MaRisk. Dabei fokussieren sie sich auf das Risikomanagement. In Teil 1 dieses Blogs haben wir uns mit der Umsetzungsphase und dem Reporting und Datenaggregation besch\u00e4ftigt. Nun schauen wir uns die <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\/de\/ExecutiveEducation\/000000086668CS~\/Risikotragf%C3%A4higkeit%20und%20Limitkonzeption%20f%C3%BCr%20die%20Gesamtbank\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><u><span style=\"color: #0066cc;\">Risikotragf\u00e4higkeit <\/span><\/u><\/a>und die Risikoarten des BTR an.<\/p>\n<h2><strong>Risikotragf\u00e4higkeit<\/strong><\/h2>\n<p>Bis auf einzelne Aspekte zur Risikotragf\u00e4higkeitsberechnung (RTF) finden sich in den MaRisk 2017 im Wesentlichen Klarstellung<br \/>\nen bzw. Pr\u00e4zisierungen zu bisherigen Anforderungen aus den MaRisk. Damit sind Anforderungen gemeint, die bisher bereits gefordert oder auch g\u00e4ngige Praxis waren:<\/p>\n<ul>\n<li>Es besteht die Pflicht zur Methoden\u00fcberpr\u00fcfung.<\/li>\n<li>Methoden, Verfahren und Annahmen m\u00fcssen zum Gesch\u00e4fts- und Risikoprofil des Instituts passen.<\/li>\n<li>Die Auswahl der Parametrisierung im Hinblick auf die Eignung f\u00fcr das Institut ist schriftlich zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie bisher sind auch weiterhin beide Ans\u00e4tze der Risikotragf\u00e4higkeitsberechnung zu betrachten: Going Concern und Gone Concern. Die eine ist die Hauptperspektive, der anderen ist erg\u00e4nzend durch entsprechende Adjustierungen Rechnung zu tragen. Tendenziell wird von der Aufsicht ein umfassendes Limitsystem auch f\u00fcr die erg\u00e4nzende Perspektive gefordert.<\/p>\n<p>Die Aufsicht hat den Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragf\u00e4higkeitskonzepte in diesem Jahr \u00fcberarbeitet und bereits ver\u00f6ffentlicht. Damit sind neben der grundlegenden Weiterentwicklung der RTF-Verfahren die Entwicklungen der europ\u00e4ischen Regulierung umgesetzt, etwa hinsichtlich der Regelungen aus den SREP-Guidelines der EBA oder konkreten Anforderungen bzw. Erwartungen der EZB an den ICAAP. Tendenziell werden sich die RTF-Verfahren in st\u00e4rker integrierte Verfahren zwischen S\u00e4ule 1 und S\u00e4ule 2 entwickeln.<\/p>\n<p>Die MaRisk fordern neu, eine angemessene Unabh\u00e4ngigkeit zwischen Validierung und Modellentwicklung einzuhalten. Erste Entwicklungen in der Praxis zeigen eine gro\u00dfe Spannbreite von einer vollst\u00e4ndigen funktionalen Trennung bis hin zu einem Cross Check innerhalb einer Methodenabteilung. Die angemessene Unabh\u00e4ngigkeit beschr\u00e4nkt zwar die prozessuale Umgebung im Methodenbereich, \u00f6ffnet jedoch wiederum neue Spielr\u00e4ume in der fachlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Fachabteilungen. Hier ist zu erkennen, dass die Anforderungen an KSA-Institute immer weiter versch\u00e4rft werden und sich jenen, die an IRBA-Institute gerichtet sind, ann\u00e4hern. Die strengen Anforderungen, die bislang bei der Nutzung von externen Daten f\u00fcr die Diversifikationseffekte in der Risikotragf\u00e4higkeitsrechnung herangezogen wurden, gelten nun f\u00fcr alle relevanten Parameter.<\/p>\n<h2><strong>Risikoarten des BTR<\/strong><\/h2>\n<p>Die besonderen Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse im BTR der MaRisk 2017 beziehen sich weiterhin auf Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquidit\u00e4tsrisiken und operationelle Risiken.<\/p>\n<p>Im \u201eBTR 1 Adressenausfallrisiken\u201c wird nun explizit eine angemessene Erl\u00f6squotensammlung verlangt. Erkenntnisse daraus sind bei der Steuerung zu ber\u00fccksichtigen. Dies stellt insbesondere kleinere Institute vor organisatorische und datenspezifische Herausforderungen.<\/p>\n<p>BTR 2 geht wie bisher auf Anforderungen an die Steuerung von Marktpreisrisiken ein. Hervorzuheben sind hierbei Aspekte zu den zunehmend im Fokus stehenden Zins\u00e4nderungsrisiken. BTR 2.3 Tz. 6 schreibt vor, dass eine Messung, Limitierung und Beurteilung der RTF f\u00fcr den prim\u00e4ren und sekund\u00e4ren Steuerungskreis erforderlich ist. Die Mehrzahl der Banken steuert auf Basis der GuV-\/Bilanz-Sicht, hier werden Zins\u00e4nderungsrisiken nur im Umlaufverm\u00f6gen und damit gegebenenfalls unzureichend ber\u00fccksichtigt. Im Gone-Concern-Gedanken m\u00fcssen diese dann umfassend betrachtet werden (u.a. Ermittlung der Marktpreise und der stillen Lasten f\u00fcr alle Wertpapiere).<\/p>\n<p>Die weitreichendsten Neuerungen in den Anforderungen des BTR finden sich im BTR 3 zu den Liquidit\u00e4tsrisiken:<\/p>\n<ul>\n<li>Die untert\u00e4gige Liquidit\u00e4t ist zu messen und sicherzustellen (dies gilt auch f\u00fcr alle W\u00e4hrungen).<\/li>\n<li>Es sind \u2013 soweit erforderlich \u2013 \u201eMa\u00dfnahmen zur Sicherstellung der untert\u00e4gigen Liquidit\u00e4t zu ergreifen\u201c (BTR 3.1 Tz. 1). \u201eWesentliche untert\u00e4gige Liquidit\u00e4tsrisiken k\u00f6nnen ins-besondere bei Nutzung von Echtzeit-, Abwicklungs- und Zahlungsverkehrssystemen vor-liegen\u201c (BTR 3.1 Tz. 1 Erl\u00e4uterungen). Institute haben Mindestanforderungen an die Di-versifikation von Refinanzierungsquellen und der Liquidit\u00e4tsreserve zu formulieren. Es wird eine ausreichende Diversifikation der Liquidit\u00e4tsreserve gefordert.<\/li>\n<li>Auch Nicht-SSM-Institute sind fortan verpflichtet, kombinierte Stresssituationen zu analysieren. Abflussszenarien m\u00fcssen zur Liquidit\u00e4ts- und Fundingstruktur gem\u00e4\u00df eigenem Gesch\u00e4ftsmodell passen.<\/li>\n<li>Ein \u00dcberlebenshorizont bez\u00fcglich der Liquidit\u00e4t (Distance to Illiquidity \u2013 DTI) ist jetzt von allen Instituten auch in Stressszenarien zu ermitteln.<\/li>\n<li>Es ist ein Refinanzierungsplan aufzustellen, der die Strategien, den Risikoappetit und das Gesch\u00e4ftsmodell angemessen widerspiegelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>BTR 4 bzgl. operationeller Risiken wurde durch spezifische Anforderungen an den Umgang mit Schadensf\u00e4llen und die Erstellung einer Schadensfalldatenbank erg\u00e4nzt. Diese ist nach unseren Erfahrungen bereits g\u00e4ngige Praxis in deutschen Instituten.<\/p>\n<p>Im AT 7.2 werden IT-Risiken herausgehoben, f\u00fcr die ebenfalls \u201eangemessene \u00dcberwachungs- und Steuerungsprozesse\u201c gefordert werden. Auch wenn die IT-Risiken derzeit nicht als eine der mindestens wesentlichen Risikoarten gelten, wird ihnen eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung zugerechnet. Dieser Umstand sollte unserer Auffassung nach auch bei der Weiterentwicklung des gesamten Risikomanagementsystems ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h5><strong>Lesen Sie hierzu auch:<\/strong><\/h5>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/marisk-novelle-2017-teil-1-inhalte-umsetzung-und-reporting\/?lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><u><span style=\"color: #0066cc;\">Teil 1 \u2013 Umsetzungsphase, Reporting und Datenaggregation<\/span><\/u><\/a><\/p>\n<h5><strong>Dieser Blog wird als Fachbeitrag fortgef\u00fchrt:<\/strong><\/h5>\n<p>Teil 3 \u2013 Auslagerung, Risikokultur und Revision<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-9361 alignleft\" src=\"https:\/\/blog.frankfurt-school.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/2018-01_Blog-MaRisk_heuter_henning.jpg\" alt=\"\" width=\"167\" height=\"167\" \/><\/p>\n<p>Henning Heuter ist gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Partner der 1 PLUS i GmbH, einem spezialisierten Beratungsunternehmen und ber\u00e4t Kreditinstitute im In- und Ausland. Er besch\u00e4ftigt sich mit Fragen des Risikomanagements, dessen aufsichtsrechtlicher Behandlung und anderer Risikostrategien. Seit vielen Jahren ist er als Dozent f\u00fcr die FS t\u00e4tig.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die f\u00fcnfte MaRisk-Novelle \u2013 MaRisk 2017 \u2013 ist ver\u00f6ffentlicht! Mit diesem Blog geben Ihnen die Autoren Henning Heuter und Dr. Markus Rose in drei Teilen einen \u00dcberblick \u00fcber die umfangreichen Neuerungen, Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen der j\u00fcngsten \u00dcberarbeitung der MaRisk. Dabei fokussieren sie sich auf das Risikomanagement. 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