Bankkunden soll ab Februar 2016 bekanntermaßen nicht mehr zugemutet werden, bei grenzüberschreitenden SEPA-Transaktionen neben der IBAN auch den (SWIFT-)BIC Code anzugeben. Die Idee stammt von der EU-Legislative –„in bester Absicht“ für den Verbraucher. Der jeweilige nationale Bank-Code ist Bestandteil der IBAN und kann von den Banken – so die Vorstellung – „ganz einfach aus der IBAN extrahiert“ und daraus der SWIFT-BIC (der weiterhin für die Ausführung gebraucht wird) ermittelt werden.
Dies klappt national gesehen aufgrund der hervorragenden Datenbasis der Deutschen Bundesbank sehr gut. Im europäischen Kontext, d.h. für grenzüberscheitende Transaktionen ab Februar 2016, stellt dieses Verfahren allerdings ein Problem dar. Bei vielen europäischen Nachbarn gibt es (noch) keine ausreichende, aktuelle und gesicherte Datenbasis, auf die zugegriffen werden kann,wie die Deutsche Kreditwirtschaft in einer ersten Analyse feststellte.
Eine gesicherte Basis mit SEPA-weiten Daten in gemeinsamer Form, Sprache und Aktualisierung ist aber notwendig, wenn Banken ab Februar 2016 einen eindeutigen SWIFT-BIC ermitteln müssen. Die Anforderungen der europäischen Banken liegen schon seit Jahren auf dem Tisch, nur sieht die Wirklichkeit in vielen EU-Ländern erschreckend anders aus. Und die Zeit wird langsam knapp.
Mit dem aktuellen Status zu dieser Frage aus der Zahlungsverkehrspraxis befasst sich die FS vom 23.-24. April 2015 im Seminar Nationaler- und Europäischer Zahlungsverkehr 2015/2016 in Frankfurt. Weitere Themen sind hier u.a. neue Vorgaben des EU-Regulators, Individualzahlungsverkehr mit ISO 20022 Formaten sowie die Weiterentwicklung der SEPA.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Anmeldung!
02 February, 2015