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Aus Zwei mach Drei: Umstrukturierungen im Meldewesen
Weiterbildung / 27. April 2021
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Marketing & Sales Koordinatorin
Michelle Neumann ist Marketing & Sales Koordinatorin Bereich Professional & Executive Education der Frankfurt School.

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Am 24. Juni 2020 hat die European Banking Authority (EBA) die finalen Entwürfe zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen (EBA/ITS/2020/05) und zur Offenlegung (EBA/ITS/2020/04) nach CRR II veröffentlicht. Im Fokus der Bemühung stehen hierbei die Flexibilisierung und Anpassung der CRR zur Entlastung der Institute und die Sicherstellung der Kreditvergabe in der EU.

Dieses Update stellt sicherlich für alle Banken die bedeutendste Neuregelung dar, die bereits zum Stichtag 30.06.2020 in Kraft getreten ist. Doch damit nicht genug – während in Bezug auf CRR II die Umsetzung weiterhin in vollem Gange ist, kündigt sich bereits die nächste Neuerung mit großen Auswirkungen auf die Bankenlandschaft an.

Basel IV / CRR III

Dem Bank- und Finanzsektor wird eine herausragende Bedeutung für das Wohlergehen der Volkswirtschaft zugeschrieben. Aus diesem Grund ist es eine Kernangelegenheit der Aufsicht, sich gegenüber Krisensituationen zunehmend widerstandsfähiger zu präsentieren. Die nächste Aufsichtsrunde (Basel IV) überarbeitet die standardisierten und internen Risikomessmodelle zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen und bedingt eine weitgehende Überarbeitung der bisher geltenden europäischen Regeln. Ein für 2020 angekündigter erster Entwurf einer EU-Umsetzung in Form einer CRR III ist aufgrund der COVID-Pandemie auf 2021 verschoben worden. Spätestens aber im Sommer sollen erste Informationen veröffentlicht werden, die darlegen, wie die EU-Kommission sich die Umsetzung von Basel IV vorstellt.  Für das ab 2022 geltenden Reformpaket wird voraussichtlich eine Einführungsphase bis 2027 angesetzt.

Die Folgen

Basel IV wirkt sich spürbar auf das regulatorische Meldewesen aus. Hierzu müssen frühzeitig Anpassungen an den Schnittstellen und Prozessen zur Datenbereitstellung identifiziert und umgesetzt werden. Sobald der Entwurf vorliegt, muss die notwendige Transparenz bei laufenden Geschäften gewährleistet sein und flexibel auf steigende Kapitalkosten reagiert werden können (bestenfalls müssen diese Schwankungen im Pricing bereits vorab kalkuliert werden).

Banken sollten in jedem Fall ihre bestehenden Proberechnungen kritisch reflektieren, um belastbare Zahlen für die künftigen Kapitalanforderungen zu erhalten. Die anstehenden Änderungen werden sich maßgeblich auf die Berechnung der risikogewichteten Aktiva und Kapitalquoten aller Banken auswirken. Die Umsetzung von Basel IV durch CRR II/CRR III wird somit also in den kommenden fünf Jahren eine große Herausforderung für die Finanzmärkte sein.

Der vorgeschlagene Zeitplan für die Umsetzung scheint ausreichend bemessen, doch zeichnet sich ab, dass alle Banken viel Zeit, Aufwand und Ressourcen benötigen werden, um die Änderungen in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Die ersten Elemente der Basel IV Reformen sind bereits mit der CRR II eingeführt worden und schon seit 2020/2021 anzuwenden. Unseren Zertifikatsstudiengang Meldewesen-Spezialist haben wir daher bereits im vergangenen Jahr aktualisiert, um Sie bestens auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Auch zu den weiteren, ausstehenden Änderungen, die kurzfristig im Rahmen der CRR III folgen werden, schulen wir Sie daher in Rahmen der Weiterbildung, denn nur mit Detailwissen und einem umfassenden Verständnis der Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens sind Sie auf die kommenden regulatorischen Herausforderungen vorbereitet.
Die nächsten Durchführungen starten am 17. Mai sowie am 6. September 2021. Für angehende Experten auf dem Gebiet des europäischen Meldewesen bieten wir den Kurs zum European Regulatory Reporting Specialist an.

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