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Blockchain-Technologien und ihre Implikationen
Research & Advisory / 9. Februar 2016
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Professor of General Business Administration and Business Informatics
Professor Dr. Peter Roßbach ist Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere angewandte Wirtschaftsinformatik und Informationstechnologie.

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Teil 2: Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie

Anwendungskategorien von Blockchain-Technologien

Aufgrund seiner generischen Konzeption ist der Blockchain-Ansatz universell einsetzbar, da die Blockchain im Grunde einen Informationsspeicher darstellt. Entsprechend breit ist das mögliche Anwendungsspektrum. Aufgrund ihrer verteilten und redundanten Konstruktion bietet die Blockchain dabei einen inhärenten Basisschutz vor Manipulation und Ausfall. Von besonderem Interesse ist die Nutzung zur Verwaltung bzw. Transaktion von Assets (Vermögenswerten), für die in der traditionellen Welt Vertrauensinstanzen, z.B. in Form von Intermediären, notwendig sind (siehe hierzu auch Teil 1). Bei den Assets kann es sich um rein digitale handeln oder solche, die eine digitale Repräsentation eines physischen Objektes sind, z.B. für Dokumente oder Edelsteine. Im Fall der digitalen Repräsentation ist es von Bedeutung, dass sich das physische Objekt durch ein eindeutiges, unveränderbares Merkmal bzw. einer Kombination von diesen charakterisieren lässt. Die Blo
ckchain kann dabei verschiedene Funktionen erfüllen. Dazu gehört vor allem die Intermediationsfunktion, wenn es um die Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien geht. Prinzipiell können die hierzu notwendigen Verträge in der Blockchain abgebildet werden, was vor allem für den Finanzbereich attraktiv ist, da Finanztransaktionen direkt zwischen Geschäftspartnern ermöglicht werden. Insbesondere im Zahlungsverkehr und Wertpapierhandel können mittels der Blockchain-Technologie auch Clearing- und Settlement-Funktionen umgesetzt  erden. In den Anwendungsbereichen mit Fokus auf den Finanzsektor findet derzeit ein Schwerpunkt der Entwicklungen statt, da prinzipiell jeder Finanzvertrag in der Blockchain abgebildet werden kann und der Veränderungsdruck im Finanzbereich besonders stark ist. Desweiteren kann die Blockchain Verzeichnis- und Notariatsfunktionen abbilden. In den vergangenen Jahren sind etliche Anbieter entstanden, die mittels Blockchain-Technologien die Registrierung von Besitz bzw. Eigentum sowie die Bestätigung von Urheberschaften ermöglichen. Anbieter wie Coloredcoins [1] und Factom [2] verwenden die Blockchain als Registratur für digitale und physische Assets, wie Musikstücke, Videos, Dokumente etc. Factom verhandelt z.B. derzeit mit Honduras und Griechenland über eine Anwendung zur Verwaltung von Landrechten [3]. Everledger [4] nutzt die Blockchain, um Luxusgüter wie Diamanten, Schmuck oder Bilder zu verwalten, damit diese z.B. im Fall eines Diebstahls leichter identifiziert werden können. Einen Auftrieb erhalten die sich mit den Blockchain-Technologien ergebenden Anwendungspotentiale noch durch die Möglichkeit, die Transaktionen in der Blockchain mit Geschäftsregeln oder sonstigem Programmcode anzureichern. Damit können die Anwendungen Autonomie und Dynamik erhalten, so dass Aktionen unter festgelegten Umständen bzw. Ereignissen automatisch ausgeführt werden. So könnte z.B. eine Transaktion erst dann gültig werden, wenn die beteiligten Parteien zugestimmt haben oder eine vorhergehende Transaktion beendet ist. Lighthouse [5] bietet beispielweise ein Crowdfunding-System auf Bitcoin-Basis, bei dem die Zahlungen nur erfolgen, wenn die Mindestsumme erreicht ist, im anderen Fall passiert nichts. Bei diesen sog. Smart Contracts werden somit Vertragselemente in die Transaktionen eingebaut und dann im Ereignisfall automatisch ausgeführt. Bei Unternehmensanleihen würde dann beispielweise nicht nur der Besitzer in der Blockchain festgehalten, sondern auch die Anweisungen, wann und in welcher Höhe die Kupons auszuzahlen sind [6]. Oder bei einem Automobilkredit könnte die Nutzung des Fahrzeugs im Falle des Zahlungsverzugs automatisch unterbunden werden.

Varianten der Blockchain-Ansätze

Eine Blockchain kann grundsätzlich im öffentlichen oder im privaten Modus genutzt werden [7]. Eine öffentliche Blockchain ist beispielweise die von Bitcoin. Hier sind alle Transaktionen zu jedem Zeitpunkt von jedermann einsehbar. Jeder kann also jederzeit sehen, welche Transaktionen stattgefunden haben, weiß aber nicht von welchen Personen, da im Bitcoin-System keine Namen, sondern kryptische Adressen verwendet werden. Bei öffentlichen Blockchain-Ansätzen besteht somit unter Umständen ein hoher Anspruch hinsichtlich der Anonymität bestimmter Daten. Für Datenlecks, wie sie in der jüngeren Zeit bei zentralisierten Systemen häufiger vorgekommen sind, beispielsweise bei dem Seitensprung-Portal Ashley Madison, würden hier aufgrund der Verteiltheit und Redundanz der Blockchain vielfältige Angriffspunkte bestehen. Eine private Blockchain ist dagegen ein geschlossenes System, das als geteiltes System unter mehreren Kooperationspartnern oder rein firmenintern als Alternative zu existierenden Technologien betrieben werden kann. Der Zugriff auf die Blockchain ist hier lediglich auf eine Gruppe Berechtigter limitiert. Aufgrund der oben angesprochenen Datenschutzproblematik wird diese Variante bei vielen Anwendungen im Bankbereich präferiert. Desweiteren wird unterschieden zwischen einem permissioned und einem permissionless Blockchain-Modus [7]. Im ersteren Fall dürfen nur diejenigen Teilnehmer Transaktionen einstellen, die dazu berechtigt sind, während die Anderen nur lesend auf die Blockchain zugreifen dürfen. Bei einer permissionless Blockchain bestehen dagegen keine Unterschiede in den Berechtigungen der Teilnehmer. In Verbindung mit dem öffentlichen bzw. privaten Modus sind damit verschiedene Kombinationen möglich. Bei einer permissioned und privaten Variante könnte ein Bankennetzwerk beispielweise den Regulatoren nur lesend Zugriff in die Blockchain erlauben, damit diese selbstständig an die benötigten Informationen gelangen. Eine permissioned und öffentliche Variante könnte beispielweise für jeden das Urheberrecht für bestimmte Assets, wie z.B. Musikstücke oder Fotos, ausweisen, während die Einträge selbst nur von den voll berechtigten Knoten vorgenommen werden können. Je nach Kombination bestehen auch Auswirkungen auf die Anforderungen hinsichtlich der Konsensmechanismen (siehe auch Teil 1). In einer privaten Blockchain, bei der alle Teilnehmer untereinander bekannt sind, muss ein Konsensmechanismus nicht die gleiche Komplexität aufweisen, wie in einem System, in dem die Teilnehmer anonym sind und damit nicht klar ist, wem man vertrauen kann und wem nicht …weiterlesen

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