FRANKFURT SCHOOL

BLOG

Der Kraftpakt für den Kraftakt: Das Konjunkturpaket für die Corona-Folgen
Weiterbildung / 2. Juli 2020
  • Teilen

  • 8174

  • 0

  • Drucken
Senior Programm Manager Executive Education
Thomas Kohrs leitet den Bereich Asset & Wealth Management der Executive Education an der Frankfurt School. Er ist ausgebildeter Diplom-Bankbetriebswirt, der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Gebieten Wertpapier und Vertrieb. Er verfügt seit mehr als 25 Jahren über praktische Erfahrung als Berater, Trainer und Dozent an der Frankfurt School.

Autorenprofil

Mehr Blog Posts
The Future of AI in Finance: 4 Key Trends to Watch
IT-Governance im Fokus: DORA - Schlüssel zu digitaler Sicherheit im Finanzsektor
Alles unter Kontrolle? KI und maschinelles Lernen in der Finanzbranche

J.M. Keynes lässt grüßen. Er dürfte erfreut zur Kenntnis nehmen, was die deutsche Regierung sowohl innerstaatlich als auch im Schulterschluss mit Frankreich und im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft plant. Ein gigantisches Unterstützungs- und Wirtschaftsförderungskonglomerat nie gekannten Ausmaßes. Die Beträge sind beträchtlich und übersteigen die Billionen-Euro-Grenze deutlich. Auf den ersten Blick sieht das Konjunkturpaket wie ein willkürlich zusammengeflicktes Überraschungspaket aus. Manches scheint sinnvoll, wie die digitale Förderung und die Entlastung der Kommunen. Andererseits werden Familien mit einmalig 300 Euro pro Kind unterstützt, und das für alle, also auch „für die Reichen“, wie der Boulevard titelt.

Anreize durch Mehrwertsteuersenkung, Kindergeld und Sale – aber keine Kaufprämien

Bemerkenswert sind die Mehrwertsteuersenkung auf 16 bzw. 5 Prozent sowie die Absage an Kaufprämien für Autos mit Verbrennungsmotor. Verabschiedet sich die Regierung zumindest in Teilen von ihrer bisher gerne angewandten Klientelpolitik. Es wäre ein Anachronismus, wenn man gerade die durch Kaufprämien unterstützen würde, die sich in Teilen vom Bundesgerichtshof eine juristische Ohrfeige haben abholen dürfen.: Der Kläger ist aufgrund eines der „….arglistigen Täuschung gleichstehende(n) sittenwidrige(n) Verhalten(s) der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen.“ urteilt der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19). Das erinnert schon an den Wortlaut des Betrugsparagraphen 263 StGB, ohne dass die Verantwortlichen bisher strafrechtlich wirklich zur Rechenschaft gezogen worden wären. Wer dann noch lauthals Unterstützung fordert, ohne auch nur den Anschein der Einsicht zu erwecken und dazu weder auf Gehalt noch Bonus verzichten will, darf sich über diese Absage nicht wundern. Alles andere wäre der Öffentlichkeit auch nicht vermittelbar. Vor allem, wenn ein relativ spritsparender, weil wenig motorisierter, PKW womöglich gegen einen spritschluckenden SUV getauscht wird, weil dieser ein paar tausend Euro billiger wird. Dass im Gegensatz dazu die Elektromobilität gefördert wird, ist begrüßenswert. Offensichtlich möchte die Regierung nicht länger auf toten Pferden zu reiten und ist abgestiegen. Hoffentlich endgültig, bevor man sich am Ende in einer Sackgasse wiederfindet. Der Verbraucher wird durch die entfallene Prämie keinen Nachteil haben. Die Automobilkonzerne werden sich angesichts sehr schwacher Nachfrage und einem großen Überangebot mit Rabatten nur so überbieten.

Bleibt also die Mehrwertsteuersenkung. Bei allen separat ausgewiesenen Brutto- und Nettobeträgen wie bei Handwerkerrechnungen oder eben dem Autokauf kann man das unmittelbar feststellen. Bei allen anderen Rechnungen kommt es auf die Aufmerksamkeit der Verbraucher an, ob die Preise wirklich sinken. Aber in fast allen Bereichen (außer Lebensmittel- und Baumärkten) sind die Lager voll und gerade die schnelllebige Ware im Bekleidungshandel wird noch früher als sonst mit grandiosen Rabatten vor der Sommerpause unters Volk gebracht. Billiger wird es auf jeden Fall.

Was ist dann noch mit den Steuergeschenken für „Reiche“ mit dem einmalig um 300 Euro erhöhten Kindergeld? Spätestens bei der Steuererklärung wird vom Finanzamt die Günstigerprüfung durchgeführt und der Steuerfreibetrag wird ja nicht angepasst. Insoweit geht das Geld bei „Gutverdienern“ über das Jahr in die eine Tasche rein und bei der Steuererklärung aus der anderen Tasche wieder raus. Wirklich profitieren werden Geringverdiener, auch sehr positiv.

Was das Konjunkturpaket wirtschaftspolitisch bedeutet

Aus volkswirtschaftlicher Sicht könnte man allerdings zwei Punkte einwenden. Erstens den „Crowding-out-Effekt“, wenn staatliche Nachfrage private Impulse verdrängt. Zweitens setzt das Konjunkturpaket gerade bei der Stimulation der privaten Nachfrage an. Nur müssen die Verbraucher diesen Konsumanreiz auch umsetzen können und wollen. Wenn sie es in Erwartung immer weiter sinkenden Preise nicht tun, also die Kaufentscheidung immer weiter hinauszögern, hätte das eine Deflation zur Folge und das Überraschungspaket wäre am Ende verglüht wie eine Rakete am Sylvesterhimmel. Nutzen wir also die Chance und konsumieren sinnvoll, nachhaltig und zukunftsorientiert. So etwas wie dieses Konjunkturpaket kommt (hoffentlich) so schnell nicht wieder.

0 Kommentare

Senden