Im August 2021 hat die BaFin die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht. Zentraler Ausgangspunkt war die Überführung europäischer Regulierungsinitiativen in Gestalt der drei Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen, Non-Performing Loans (NPL) zu Auslagerungen und für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken. Hinzu kamen Erweiterungen und Konkretisierungen bestehender Vorgaben und Erwartungen – zum Beispiel zum Themenkomplex „Stundungen“ – sowie Aktualisierungen wie die Aufnahme von Kryptowerten in den Kreis der Handelsgeschäfte.
Die neue Fassung der MaRisk ist mit ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Diese Umsetzungsfristen wurden so festgelegt, dass Änderungen mit lediglich klarstellendem Charakter unmittelbar seit Veröffentlichung von den Instituten anzuwenden sind. Zudem galt für die Implementierung neuer Vorgaben – wie beipielsweise die Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand – eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Für die Anpassung von bereits bestehenden oder in Verhandlung befindlichen Auslagerungsverträgen gilt eine gesonderte Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2022.
Die Anforderungen an die laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (RTF) sind ebenfalls präzisiert worden: Sollten mehrere unwesentliche Risiken zusammengefasst wesentlich sein, so müssen die institutsinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eine angemessene Berücksichtigung der zusammengefassten Risiken gewährleisten. Dies erfordert eine Berücksichtigung und gegebenenfalls Anpassungen im Prozess der Risikoinventur sowie in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen.
Mit der 6. Novelle wurden die normative und die ökonomische Perspektive in den AT 4.1 MaRisk aufgenommen. Für Einzelheiten zu den diesbezüglichen Anforderungen verweist AT 4.1 Tz. 2 in der Erläuterung auf den überarbeiteten Leitfaden zur Risikotragfähigkeit, den die BaFin und die Deutsche Bundesbank im Mai 2018 veröffentlicht haben. Dieser Leitfaden hat den weniger bedeutenden Instituten (LSIs), die der unmittelbaren deutschen Bankenaufsicht unterstehen, das Wahlrecht eröffnet, den Going-Concern-Ansatz alter Prägung zu nutzen. Im Anschreiben zur 6. Novelle wurde bereits angekündigt, dass die „alte RTF-Welt“ nur noch zeitlich begrenzt akzeptiert wird und eine Umstellung auf die „neue RTF-Welt“ erfolgen soll.
Der im Leitfaden Risikotragfähigkeit beschriebene Going-Concern-Ansatz alter Prägung darf nur noch bis Ende 2022 genutzt werden. Danach erwartet die Aufsicht die Anwendung der normativen und der ökonomischen Perspektive ohne eine zusätzliche Übergangsphase. Für die Umsetzung gibt es eine Reihe von Herausforderungen. Hierzu gehören die Weiterentwicklung des bestehenden Kapitalplanungsprozesses bis hin zur normativen Risikotragfähigkeitsberechnung, die dynamische Simulation aller normativen Eingangsgrößen (zum Beispiel Exposures aus Krediten und Wertpapieren und Risikogewichtete Aktiva, RWA) und die Ermittlung normativer Ergebnisgrößen für mindestens drei zukünftige Jahre (wie auch Kern- und Gesamtkapital, Leverage Ratio, Großkreditgrenzen). Weitere Herausforderungen sind
Dabei kann teils auf etablierte Methoden aufgesetzt werden, teils sind jedoch auch Neu- und Weiterentwicklungen erforderlich.
Unerlässlich für Benchmarking und die Weiterentwicklung des Risikotragfähigkeitskonzepts ist für Fach- und Führungskräfte in Banken der Aufbau von fachlicher Expertise. Weiterbildungen in den genannten Gebieten – insbesondere im Risikomanagement für mittelständische Kreditinstitute, Wissenstransfer durch erfahrene Dozenten sowie ein etabliertes Netzwerk ermöglichen den Erwerb von praktischem Know-how und fachlichen Austausch.