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Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität: Die Nachwirkungen von Wirecard
Weiterbildung / 25. März 2021
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Marketing & Sales Koordinatorin
Michelle Neumann ist Marketing & Sales Koordinatorin Bereich Professional & Executive Education der Frankfurt School.

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Nach dem Referentenentwurf vom 26.Oktober 2020 hat das Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen. Der Entwurf wurde insbesondere von den Ministerien für Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJV) erarbeitet und enthält Maßnahmen, die zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt führen sollen.

Weshalb ein Gesetz erst nötig wurde

Nach dem Wirecard-Fall, dem Ergebnis eines mutmaßlichen Betrugs auf höchster Managementebene, ist es grundsätzlich zu begrüßen, das Vertrauen in die Richtigkeit der Rechnungslegung durch Regulierung wiederherzustellen. Dieses Vorkommnis deutete nicht zuletzt auf Inkonsistenzen und Lücken in der Überwachung der Unternehmensbuchhaltung und von Finanzdienstleistungen außerhalb des Bankenbereichs hin. Kritische Stimmen werfen außerdem eine fehlende Abstimmung zwischen der europäischen und der internationalen Aufsicht vor, die gleichermaßen mit dem Geschäft der Wirecard AG betraut waren. Letztlich darf es nach einem solchen Vorfall nicht zu einer Kriminalisierung aller ordnungsgemäß bilanzierenden und kommunizierenden Unternehmen führen.

Das Bundesfinanzministerium schreibt offiziell: „Die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes ist für die deutsche Wirtschaft und für den Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland von zentraler Bedeutung. Manipulationen der Bilanzen von Kapitalmarktunternehmen erschüttern das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und fügen ihm schweren Schaden zu. Jüngste Vorkommnisse haben gezeigt, dass insbesondere die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden müssen, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen. Verbesserungsbedarf besteht aber auch hinsichtlich der Aufsichtsstrukturen und der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung von Auslagerungen seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen. Der Entwurf zielt auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.“

Das kommt mit FISG

Erreichen möchte man das Ziel der Vertrauensstärkung zunächst mit der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems (RMS) für börsennotierte Aktiengesellschaften. Geschäftsleitungen müssen dies zu ihrer Haftungsentlastung nachweisen können und darlegen, ob bei deren konkreter Ausgestaltung im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und Risikolage des Unternehmens die Grundsätze der Business Judgement Rule eingehalten worden sind.

Außerdem gilt ab Einführung des Gesetzes der verpflichtende Einsatz eines Prüfungsausschusses in Unternehmen, die zwar gegebenenfalls nicht börsennotiert, aber von öffentlichem Interesse sind.

Ferner sieht der Entwurf auch eine Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, eine Verschärfung der Haftung des Abschlussprüfers sowie eine wesentliche Ausweitung der Prüfungsbefugnisse der BaFin vor. Letztere erhält somit unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen, auf die wesentliche Bereiche wie Bank- oder IT-Funktionen ausgelagert werden.

Das Gesetz geht weit über die EBA-Guidelines und MaRisk hinaus. Für das Risikomanagement bedeutet das erheblich mehr Aufwand und Risikomanagementsysteme werden insgesamt deutlich an Bedeutung gewinnen.

So geht es nun weiter

Abrufbar ist der Entwurf über die Website des Bundesfinanzministeriums. Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Zuvor bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.

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