Sichererer und bequemer – so soll sich durch PSD II der europäische Zahlungsverkehr für die Verbraucher zum Positiven verändern. Unerlässlich ist dazu der Umschwung auf die Digitalisierung. Doch bedeutet sicherer und bequemer auch einfacher? Dem Kunden stehen zukünftig zwar durch Nichtbanken, sogenannte Drittdienste, mehr Dienstleister und Angebote zur Verfügung und ein Regulator soll die Kundenrechte stärken. Aber ein Wegweiser durch den Netzdschungel ist sicherlich anzuraten.
Die erweiterte Zahlungsdienstrichtlinie (PSD II) für neue Prozesse in der Zahlungsabwicklung macht die Umsetzung in nationales Recht ab Januar 2018 erforderlich. Und es gibt gleich mehrere „Baustellen“: Bei verspäteter Zahlung kann der Zahler von seiner Bank verlangen, dass diese sich um den Wertstellungsausgleich für den Zahlungsempfänger kümmert. Bei nicht autorisierten Zahlungen ist die Erstattung nunmehr bis spätestens am nächsten Geschäftstag vorzunehmen; ferner gibt es neue Vorgaben zur Rücküberweisung bei fehlerhafter Kundenkennung.
Damit nicht genug – in der zweiten Stufe der Umsetzung geht es später dann noch um etwas durchaus Brisantes: die kostenlose Bereitstellung einer dedizierten Schnittstelle durch die Banken für Zahlungsauslöse-, Kontoinformationsdienste sowie Drittkartenemittenten.
Wie gestalten sich die Rechte und Pflichten dieser Drittdienste? Wer haftet, wenn etwas schief läuft? An wen kann der Kunde sich wenden? Was muss die Bank gegenüber den Drittdiensten leisten und was muss sie nicht? Generell sind die Verbraucher jedoch vor unautorisierter Weitergabe ihrer Daten geschützt: Banken sind an die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Kunden und hohe Sicherheitsstandards gebunden.
Eigentlich schon genug regulatorische Anforderungen: doch gibt es darüber hinaus auch noch erweiterte Pflichten für die Banken durch die Geldtransferverordnung und die aktuelle Geldwäscherichtlinie. Was ist hieraus wichtig und wie sollten die Vorgaben organisatorisch umgesetzt sein?
Fragestellungen, die das Seminar Regulatorische Anforderungen im Zahlungsverkehr aufgreift und kompakt über die Entwicklung des Zahlungsdienstrechts in Europa und die Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung informiert.