Drittdienste und Zahlungsverkehr? Klingt zunächst befremdlich. Unwillkürlich denkt man bei „Drittdiensten“ an das Abschöpfen und Sammeln von Daten durch Behörden und Dienste fremder Länder. Was verbirgt sich aber wirklich dahinter?
Die Bezeichnung von „Drittdiensten“ (Third Party Provider) findet sich in der neuen (überarbeiteten und erweiterten) europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSDII), die im Herbst dieses Jahres im Amtsblatt veröffentlicht werden dürfte und dann innerhalb von zwei Jahren verpflichtend umzusetzen ist. Bei Drittdiensten handelt es sich z.B. um Zahlungsausführungs- und Kontoinformationsdienste, die im Rahmen von Internet-Bezahlverfahren ihre Services anbieten. Der europäische Gesetzgeber erlässt erstmals Regeln darüber, was Drittdienste dürfen, aber auch wie diese durch die Banken zu unterstützen sind. Dass sie dabei Daten von den kontoführenden Banken benötigen und demnächst über eine standardisierte Schnittstelle „versorgt“ werden sollen, macht die Sache durchaus spannend, zumal der Schutz der Daten des Kunden (Zahlers) so weitgehend wie möglich zu gewährleisten ist. Die verpflichtende Umsetzung der Vorgaben aus der geänderten Richtlinie dürfte insbesondere das Electronic Banking der Banken ganz erheblich beeinflussen.
Welche weiteren Regelungen bringt die geänderte Richtlinie? Welche Folgen ergeben sich aus dem geänderten Regelwerk für den Zahlungsverkehr außerhalb Europas und wie sollten Banken damit umgehen?
Mit diesen Fragen und wichtigen Details aus der neuen Zahlungsdiensterichtlinie (PSDII) befasst sich das Seminar „Nationaler- und Europäischer Zahlungsverkehr 2015/2016“ vom 14.-15. September 2015 in Frankfurt. Darüber hinaus geht es u. a. um neue Vorgaben zum nationalen Scheck-Clearing sowie die Weiterentwicklung der SEPA.