Aus dem Wirtschaftsteil der Tageszeitung (FAZ vom 22.07.2021): „Nach mehr als fünf Jahren: Interne Aufklärung mit Schadenersatz-Vergleich mit früheren Topmanagern abgeschlossen. Die nach Aufdeckung des Fehlverhaltens vom Aufsichtsrat beauftragte Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichen für den Betrug war die mit Abstand umfangreichste und aufwendigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.“
Der kürzlich gescheiterte Entwurf des Verbandssanktionengesetz verfolgte das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen. Sie sollte dem Legalitätsprinzip unterworfen werden, damit ein verbessertes Instrumentarium zur angemessene Ahndung von Verbandstaten ermöglicht werden kann. Zugleich sollte es Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Ob bei Betrug und Korruption oder im Zusammenhang mit Compliance-Sachverhalten: Internal Investigations gewinnen immer mehr an Bedeutung, auch wenn nicht jedes Fehlverhalten in einem Unternehmen die Dimension dieses medienträchtigen Falles aufweist.
Die gerichtsfeste und rechtskonforme Durchführung von internen Ermittlungen kann verschiedene Ziele verfolgen, z.B. Erlangung gerichtsverwertbarer Beweise für arbeitsrechtliche Maßnahmen, die Verbesserung der Unternehmensorganisation zu präventiven Zwecken oder die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Compliance-Vorgaben. Dabei gilt es, eine Vielzahl von Rechtsnormen zu beachten, auch um die Ergebnisse später uneingeschränkt nutzen zu können und Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen zu vermeiden. Vorgaben des Datenschutzes, die Persönlichkeitsrechte betroffener Mitarbeiter:innen und Rechtsprechung zu Beweisverboten, aber auch die Gefahr, mit parallel geführten behördlichen Maßnahmen in Konflikt zu geraten, setzen Grenzen, die interne Ermittler/Ermittlerinnen kennen müssen. Gleichzeitig ist es wichtig, die vorhandenen Instrumente effektiv zu nutzen. Denn nicht jede verdeckte Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung ist den internen Ermittlern/Ermittlerinnen verboten.
Unternehmen sind keine Staatsanwaltschaften und die Ermittlungsbehörden sind nicht gehalten, auf Unternehmensinteressen Rücksicht zu nehmen. Umso wichtiger ist es, nicht nur die Möglichkeiten und Grenzen für Internal Investigations zu kennen, sondern auch die Grundregeln im Umgang mit Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei sowie deren Befugnisse gegenüber dem Unternehmen.
Wie denkt und arbeitet die Staatsanwaltschaft? Welche Ziele verfolgt ein staatliches Ermittlungsverfahren? Welche Behördenstrukturen existieren und wo sitzen die Entscheidungsträger? Wie kann das Unternehmen eventuell von einer Kooperation mit den Ermittlungsbehörden profitieren? Welche Pflichten treffen den Vorstand, welche die Mitarbeiter:innen? Wo lauern die Gefahren und von einer aktiven Kooperation ist Abstand zu nehmen? Diese und andere Fragen sind Gegenstand des Moduls „Umgang mit Ermittlungsbehörden und Ermittlungsmethoden“. Neben dem rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Internal Investigations wird strafverfolgungsbehördliches Praxiswissen zu Ermittlungstaktik und –technik vermittelt. Die Kursteilnehmer:innen erfahren aus erster Hand, wie professionelle Ermittler:innen unklare Sachverhalte aufklären und Täter:innen überführen. Berücksichtigt werden dabei auch aktuelle modi operandi der Täter:innen. Fraud im Zusammenhang mit Cybercrime und die Sicherung digitaler Beweismittel („e-Evidence“) sind ebenfalls Bestandteile des Curriculums.
Fraud Manager:innen decken auf – und beugen jeder Form von Wirtschaftskriminalität vor. Eine Karriere im Bereich Internal Investigations, beispielsweise als Fraud Manager:in fordert viele Kompetenzen. Der Zertifikatsstudiengang „Certified Fraud Manager“ vermittelt diese Fähigkeiten kompakt und praxisnah.