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Investmentfondsbesteuerung – den nächsten Schritt im Blick
Weiterbildung / 16. November 2016
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Senior Programm Manager Executive Education
Thomas Kohrs leitet den Bereich Asset & Wealth Management der Executive Education an der Frankfurt School. Er ist ausgebildeter Diplom-Bankbetriebswirt, der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Gebieten Wertpapier und Vertrieb. Er verfügt seit mehr als 25 Jahren über praktische Erfahrung als Berater, Trainer und Dozent an der Frankfurt School.

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Investmentfonds erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Jetzt aber plant der Gesetzgeber eine Änderung in der Investmentfondsbesteuerung. Auf was müssen sich die Verbraucher und die Banken also einstellen?

2018: Änderungen in der Investmentfondsbesteuerung werden wirksam

Es wird einige Neuerungen geben, das ist klar. Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStG) hat seine letzte Änderung am 27. Juli 2016 erfahren. Richtige Rechtskraft wird das Gesetz aber erstmals am 1. Januar 2018 entfalten – mit einigen gravierenden Änderungen für den Privatkunden. Vor dem Hintergrund der internationalen Steuergerechtigkeit werden die „Altbestände“ der Investmentfonds ihre Steuerbefreiung verlieren. Also werden alle Fonds, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, mit den danach erworbenen Anteilen quasi in einen Topf geworfen. Der Grund für die Änderungen ist aber eindeutig positiv, denn es sollen vor allem einzelne aggressive Steuergestaltungsmöglichkeiten verhindert werden. Außerdem hat es im bisher geltenden Recht einen „Systemfehler“ gegeben. Eine rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Besteuerungsgrundlagen war praktisch nicht möglich. Auch das soll nun behoben werden. Auch wenn das den Privatkunden im Detail bisher nicht betroffen hat, so wird er jetzt sehr wohl von den Änderungen tangiert.

Die Gründe

Was auf den ersten Blick für den Verbraucher nicht so erfreulich klingt, hat seine Gründe im deutschen Steuerrecht. Vereinfacht ausgedrückt möchte der Gesetzgeber bestimmte „Gestaltungsmöglichkeiten“ verhindern und ein Verfahren außer Kraft setzen, das Anleger davor bewahrt, in Deutschland auf ihre Erträge Steuern zu bezahlen. Das deutsche Investmentsteuerrecht stellt Dividendenzahlungen an deutsche Fonds steuerfrei. Bei ausländischen Fonds ist dies nicht der Fall. Dabei sind rechtliche Konstellationen angewandt worden, womit im Ergebnis auch eine Besteuerung ausländischer Fonds unterblieben ist. Das möchte der Gesetzgeber verhindern. Gleichzeitig kommt er damit auch EU-rechtlichen Bestimmungen und Rechtsentwicklungen nach.

Was sich für den Privatanleger ändert

Der entscheidende Punkt ist eine pauschale Besteuerung, die Anfang 2018 wirksam wird. Zum 1. Januar 2018 erfolgt also eine Buchung auf dem Konto des Anlegers, die zunächst den Freistellungsauftrag des Kunden belastet. Übersteigen die Erträge den Freistellungsauftrag, wird bei größeren Vermögen auch eine Belastung auf dem Geldkonto möglich. Auf jeden Fall ist eines klar: Ohne eine gute, vorausschauende und offene Beratung werden viele Kunden den Banken zu Jahresbeginn 2018 die Türen einrennen. Da heißt es, auch im Vorfeld gewappnet sein und die Berater gut vorzubereiten. Allerdings sollte man hiermit auch früh genug beginnen, denn die Kunden werden sicherlich auch medial „informiert“ und vermutlich auch verunsichert sein. Berater müssen die neuen Regelungen also sicher beherrschen und tagesaktuell Informationen an ihre Kunden weitergeben können. Auch hier ist gute Beratung ein Muss und Plus für jede gute Kundenbeziehung!

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