Mit der Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle sind mit dem Modul AT 4.3.5 neue Anforderungen an die Verwendung von Modellen gestellt worden, welche ab dem 01.01.2024 durch die Institute einzuhalten sind. Das neue Modul resultiert aus der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06). Die Anforderungen der MaRisk werden jedoch weiter gefasst, da sich diese nicht nur auf die Modelle in den Kreditprozessen beziehen. Das neue Modul beinhaltet eine Definition des Modellbegriffs und erweitert den Scope auf alle entscheidungsrelevanten Modelle im Bankbetrieb, die durch die Prozesse der MaRisk abgedeckt werden. Die Anforderungen beziehen sich dabei nicht auf spezifische Technologien und umfassen auch automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz (KI). Weiterhin ist die Modell-Governance im Fokus der Anforderungen. Im Speziellen steht hierbei auch das Thema der Validierung von Modellen im Fokus.
AT 4.3.5 Tz. 5 MaRisk fordert eine regelmäßige Validierung der im Institut eingesetzten Modelle sowie eine kritische Auseinandersetzung mit deren Grenzen, Beschränkungen, Annahmen und Eingangsdaten. Bei der Validierung ist die sachgerechte Handhabung der Modellergebnisse und die Genauigkeit des Modells zu überprüfen. Weiterhin wird gefordert, dass eine regelmäßige Analyse der Modellergebnisse erfolgt. Diese umfasst deren Genauigkeit, sowie die Stabilität und Konsistenz des Verfahrens.
Weiterhin wird in den Erläuterungen darauf eingegangen, dass Rekalibrierungen eine bedeutende Rolle in manchen Modellen spielen können. Diese können Annahmen und Gewichtungen stark beeinflussen. Es ist daher bei der Untersuchung der Modellergebnisse darauf einzugehen, wie sich Rekalibrierungen hierauf auswirken.
In Tz. 6 wird gefordert, dass die Modelle auch eine hinreichende Erklärbarkeit aufweisen müssen. Dies zielt auf die Nachvollziehbarkeit der Wirkungszusammenhänge zwischen Eingangs- und Ausgangsgrößen ab und ist insbesondere auf technologiegestützte Innovationen und künstliche Intelligenz zu beziehen. Wir interpretieren Tz. 6 so, dass dies im Zuge der Validierung erfolgen sollte, da die Erklärbarkeit „neben der angestrebten Genauigkeit“ zu prüfen ist, die im Rahmen der Anforderungen an die Validierung in Tz. 5 genannt werden. Dabei ist der Modellbegriff insbesondere zu erweitern auf eine Vielzahl weiterer Modellkategorien wie:
Bisher sah die regulatorische Mindestanforderung vor, dass die in der Risikotragfähigkeitsrechnung eingesetzten Risikomodelle zu validieren waren (MaRisk, AT 4.1 (insb. Tz. 8, 9 und 10)). Nicht selten wurden auch entsprechende Modelle zur Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit validiert. Eine weitergehende Validierung von anderen Modellkategorien war jedoch eher die Ausnahme.
Bei der RTF-Validierung stehen übergeordnete Fragestellungen im Fokus, da die Risikomodelle für die wesentlichen Risikoarten vorgelagert überprüft werden. Darunter fallen beispielsweise die Datenqualität sowie prozessuale Fragestellungen, die Vollständigkeit der Inputgrößen und der Umfang der festgelegten Szenarien für die Betrachtung der ökonomischen und der normativen Perspektive.
Die Erweiterung des Scopes der zu validierenden Modelle durch AT 4.3.5 führt nun dazu, dass auch diese sowie weitere Modelltypen (Beispiele siehe oben) in den Fokus der Validierung geraten. Letztlich ist zu erwarten, dass die bisherigen und weiter bestehenden Anforderungen an die Risikomodelle gemäß den MaRisk, AT 4.1 auf den gesamten Modellkontext zu übertragen sind.
Die Anforderungen an die Methodenüberprüfung bzw. Validierung wachsen weiter. Für die in den letzten Jahren etablierten Risikomodellvalidierungen ist die Anpassung an die sich ändernden Bedingungen sicherzustellen; für die Validierung der Gesamtbank ist häufig eine Weiterentwicklung erforderlich, um übergeordnete Festlegungen und insbesondere die normative Perspektive zu integrieren.
Unerlässlich für die Weiterentwicklung im Risikomanagement ist für Fach- und Führungskräfte in Banken der Aufbau von fachlicher Expertise. Weiterbildung, insbesondere im Risikomanagement, Wissenstransfer durch erfahrene Dozierenden sowie ein etabliertes Netzwerk ermöglichen den Erwerb von praktischem Know-how und fachlichen Austausch.
Co-Autoren
Dr. Walter Gruber
Dozent an der Frankfurt School
Dr. Walter Gruber, Diplom-Wirtschaftsmathematiker, ist geschäftsführender Partner der 1 PLUS i GmbH. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, vor allem in den Bereichen Bankenaufsicht, Markt- und Kreditrisikomodelle sowie derivative Finanzprodukte. An der Frankfurt School ist er Dozent im Bereich Risikomanagement.
Dr. Christian Stepanek
Partner der 1 PLUS i GmbH
Dr. Christian Stepanek ist Partner der 1 PLUS i GmbH. Zentrale Themen im Rahmen seiner Beratertätigkeit sind Ratingverfahren und die Validierung von Risikomessverfahren (Kredit- und Marktpreisrisiko oder von makroökonomischen Stresstests). Durch die Begleitung der EZB TRIM-Exercise im Jahr 2016 und der TRIMI-Prüfung in 2017 hat er umfangreiche Kenntnisse über die Anforderungen an IRB-Verfahren erlangt. Er hat umfassende Erfahrung bei aufsichtlichen Datenabfragen wie z.B. dem EBA Stresstest (u.a. als Projektleiter und im Cluster NII) gesammelt. Bei den SRB Datenabfragen zu MREL hat er federführend die technische Umsetzung und die Konzernkoordination in einer Landesbank durchgeführt. Neben seiner Beratungstätigkeit ist er als Referent und Autor zu den oben genannten Themen tätig. Dr. Stepanek ist Diplom-Physiker und promovierte in empirischer Kapitalmarktforschung und angewandter Ökonometrie.