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Immobilienfinanzierung: Theorie & Praxis mit dem Bankfachwirt-Studium verknüpfen
Bankfachwirt / 5 May 2022
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Bankfachwirt Class of 2023
Alexander ist als Kreditsachbearbeiter bei einer Genossenschaftsbank tätig. Seit dem Sommersemester 2021 absolviert er den Bankfachwirt@Home.

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Es vergeht eine gewisse Zeit zwischen den ersten Kreditverhandlungen bis hin zum Einzug in das neue Eigenheim. Dahinter liegen viele Tätigkeiten, die Kundenberatende sowie Kolleginnen und Kollegen leisten. Kein Fall ist wie der andere!

Wie alles anfängt

Der Traum von vielen Menschen: Den Partner oder die Partnerin finden, heiraten und Kinder bekommen – eine eigene Familie gründen. Was fehlt also noch, um das junge Glück perfekt zu machen? Genau! Die eigenen vier Wände. Gerade in der jetzigen Zeit und bei den aktuellen Immobilienpreisen ist es allerdings schwierig, diesen Wunsch ausschließlich mit Eigenkapital zu verwirklichen. Also kommt die Bank ins Spiel!

Der Stein kommt ins Rollen…

Als erstes wird ein Beratungstermin bei der jeweiligen Vertrauensperson Ihres Kreditinstitutes vereinbart. Die Kundenberatenden bestehen auf Gehaltsabrechnungen, Bilanzen, Vermögens- und Schuldenaufstellung, sowie Steuerbescheide. Klar, würden Sie Fremden Geld geben – und dann noch so viel?! Ganz nebenbei erinnert man sich an das, was man im Bankfachwirt-Studium gelernt hat: Das Stichwort:  § 18 KWG oder auch „Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse“.

Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Marktfolge Aktiv bekomme ich die Kundinnen und Kunden nie zu sehen, hier stellt sich die Frage aller Fragen, welche sich im Rahmen des Studiums beantwortet hat: Warum gibt es eigentlich meinen Job in der Marktfolge? Die Antwort hierfür ist das KWG und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement – kurz MARisk. Eine Kreditentscheidungen bedarf immer zwei übereinstimmenden Voten von Markt und Marktfolge (also Kundenberatenden und mir). Daher ist es sinnvoll, dass ich die Kundschaft nie persönlich sehe, sondern nur die blanken Zahlen. Denn so kann ich mir ein ganz eigenes, objektives Bild machen.

In der Kreditsachbearbeitung müssen mehrere entscheidende Fakten geprüft werden. Ein wichtiger Teil ist hier unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung. Auch hier gibt es einen Anknüpfungspunkt aus dem Fach Recht im Bankfachwirt-Studium: Wenn Verbraucher eine Immobilie finanzieren wollen, muss zwingend eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Anschließend muss die Immobilie bewertet werden. Das übernehmen meist erfahrene Sachverständige in unserem Hause. In einem Gespräch mit der zuständigen Person finde ich sofort erneut einen Anknüpfungspunkt zu meinem Wahlfach Immobiliengeschäft. Im dritten Semester des Bankfachwirt-Studiums kann man nämlich zwischen drei Fachrichtungen wählen. Zur Auswahl stehen Firmenkundengeschäft, Privatkundengeschäft oder Immobiliengeschäft. Bei der Entscheidung des Wahlfachs wurde ich von der Regionalbetreuerin der Frankfurt School kompetent beraten.

Auf der Grundlage der gesammelten Informationen muss nun eine Kondition ermittelt werden. Nach der Lehrveranstaltung im Fach Bankcontrolling habe ich die einzelnen Bestandteile der Konditionsermittlung noch besser verstanden. Der ermittelte Zins wird den Kundinnen und Kunden als Angebot unterbreitet.

Abschluss!

Die Bank kann sich in einem hart umkämpften und von der anhaltenden Niedrigzinsphase der EZB geprägten Markt gegen ihre Konkurrenz durchsetzen, denn die Kundschaft entscheidet sich für das Angebot. Anschließend kommen sie zum Unterzeichnen der Kreditverträge in die Filiale – aber auch hier gibt es viel zu beachten! Das Stichwort lautet hierzu: „vorvertragliche Informationen“. Die Kundschaft bekommt nicht nur einen Kreditvertrag zum Unterschreiben, sondern auch eine Menge zusätzlicher Informationen. Wenn die Verträge unterschrieben wurden, heißt es für die Kreditnehmenden meist in den nächsten Tagen ab zum Notar! Dieser beurkundet den Kaufvertrag und wickelt diesen, sowie die Grundschuldbestellung, rechtssicher ab. Mit der Grundschuld als Kreditabsicherungsmittel kenne ich mich dank der Lehrveranstaltungen im Fach Recht sehr gut aus.

Ende? Noch lange nicht!

Vertragsabschluss heißt allerdings bei weitem nicht, dass der Fall ad acta gelegt werden kann! Denn die Nachbearbeitung fängt erst jetzt richtig an. Ein paar Beispiele hierfür sind: Gegebenenfalls benötigt die Kundschaft noch eine Nachfinanzierung, was bei der aktuellen Preisentwicklung im Baugewerbe nicht abwegig ist… Halten die Kundinnen und Kunden die Tilgungsverpflichtungen ein oder muss im schlimmsten Fall sogar ein Mahnverfahren gegen sie eröffnet werden? Nach Ende der vereinbarten Zinsbindung muss den Klienten ein neues Prolongationsangebot unterbreitet werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Darlehen auch gekündigt werden. Bis dies der Fall ist, oder die Kundschaft das Darlehen planmäßig zurückzahlt, wird die Akte noch oft auf dem Schreibtisch liegen und man erinnert sich immer wieder gerne an die Zeit der Weiterbildung an der Frankfurt School und die Kenntnisse, die man in diesem Rahmen von motivierten und ehrgeizigen Dozierenden gelernt hat!

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