FRANKFURT SCHOOL

BLOG

WIKR verabschiedet - und jetzt?
Executive Education / 7 March 2016
  • Share

  • 3236

  • 0

  • Print
Senior Programm Managerin
Carmen Zotta ist als Senior Managerin des Bereichs Executive Education an Frankfurt School für die Themen Credit Financing und Real Estate zuständig. Sie verantwortet dabei Programmentwicklung, Konzeption und Umsetzung von Zertifikatsstudiengängen, Seminarreihen und Weiterbildungsprogramme im Online- und Blended Learning Format.

To Author's Page

More Blog Posts
Are you fit enough for alternative M&As?
Erforschung der Auswirkungen von KI auf die Zukunft der Arbeit
Key strategies for business development in the dynamic world of business

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Was bringt sie mit sich?

Das bedeutet, dass es zahlreiche Veränderungen in unterschiedlichen Gesetzen geben wird, beginnend mit dem BGB, der Gewerbeordnung, aber auch im Gesetz über das Kreditwesen (KWG), also einem Gesetz, das Kreditinstitute direkt betrifft.
Verbraucherdarlehen und Immobilienkredite
Bei der Vergabe allgemeiner Verbraucherdarlehen und erst Recht bei der Vergabe von Immobiliarkrediten an Verbraucher wird es zu umfangreichen Änderungen kommen. Diese Änderungen sind aber bisher weder in die Öffentlichkeit gedrungen – sprich: beim Verbraucher gelandet -, noch sind sie bei den betroffenen Darlehensvermittlern und Banken angekommen.
Ob die Banken, Banken, Kreditabteilungen und Vermittler ausreichend auf die neue Gesetzeslage vorbereitet sind, wird sich zeigen. Etliche Bankhäuser warten zurzeit noch ab, bis das Gesetz den Bundesrat tatsächlich passiert hat und damit finale Klarheit besteht über die Anforderungen an die Kreditprozesse. Das betrifft z.B. die standardisierte Berechnungsmethode zum effektiven Jahreszins oder die verbraucherrechtlichen Vorschriften zur Vertragsgestaltung. Einige der Anforderungen sind im Gesetz und dessen Begründung schon ausreichend dargelegt. Es gibt aber auch Themen, deren Umsetzung einen höheren Aufwand erfordern, z.B. die erhöhten Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung. Hier müssen Erfahrungen gesammelt werden, weitere Verordnungen oder Schreiben der BaFin abgewartet werden. Absolut wichtig ist, dass unabhängig davon ab dem 21.3.2016 alle Beteiligten von der neuen Gesetzeslage erfasst werden.denmark
Insgesamt schreckt die Fülle an Details und Rechtsvorschriften, die alle Arten von Verbraucherkrediten erfassen, zunächst ab. Es zeigt sich jedoch, dass einige Kernpunkte der neuen Verordnung eine besonders hohe Relevanz haben. Dabei geht es aber auch um eine neue Systematik im Widerrufsrecht, um Vorschriften zur dauerhaften Kontoüberziehung und um das Beratungsprotokoll – immer unter dem Deckmäntelchen der Stärkung des Verbraucherschutzes. Hinzu kommen differenzierte vorvertragliche Informationspflichten oder die ausführliche Kreditwürdigkeitsprüfung. Damit verbunden sind Dokumentationspflichten, neue Regelungen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen und nicht zuletzt die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter.

Umsetzung in die Praxis

Bei der Umsetzung in die Praxis kann man sich an klar formulierten Bereiche im Gesetz orientieren, wie die neue Effektivzinsberechnung. Gleichzeitig gibt es aber neue Verpflichtungen, die zum einen auslegungsbedürftig sind und zum anderen in die individuellen Prozesse einer jeden Bank integriert werden müssen. Erwartet werden also noch weitere Verordnungen, um Graubereiche weitgehend zu füllen. Hierzu gehört z.B. auch die Frage, wie in Hinblick auf die Kreditwürdigkeitsprüfung mit Pflichtverletzungen in diesem Bereich umgegangen werden soll. Der 21. 3. 2016 rückt näher – für Vieles eilt es!
Bei den Vermittlern gibt es – zumindest im Entwurf – schon etwas mehr Klarheit. Die IHKs werden dies in Kürze konkretisieren, so in Hinblick auf die Prüfung zum Sachkundenachweis. Die in dem Verordnungsentwurf formulierten Anforderungen an Vermittler und Berater sind im Übrigen ein guter Prüfstein für die Kompetenz der Kundenberater und Fachkräfte in der Kreditabteilung.

Bei den Vermittlern gibt es – zumindest im Entwurf – schon etwas mehr Klarheit. Die IHKs werden dies in Kürze konkretisieren, so in Hinblick auf die Prüfung zum Sachkundenachweis. Die in dem Verordnungsentwurf formulierten Anforderungen an Vermittler und Berater sind im Übrigen ein guter Prüfstein für die Kompetenz der Kundenberater und Fachkräfte in der Kreditabteilung.

 

0 COMMENTS

Send