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AML-Richtlinie: Kryptowährungen als neue Herausforderung
Executive Education / 1 August 2019
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Lecturer in Blockchain Technology
Lutz Auffenberg is a German lawyer (attorney-at-law) and founder of FIN LAW, a Frankfurt-based law firm specialising in legislation related to blockchain and DLT, virtual currencies and security token offerings.

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Kryptowährungen wie Bitcoin und insbesondere sogenannte „privacy coins“ wie Monero oder Zcash stellen die europäischen Gesetzgeber und Regulierungsbehörden vor kritische, systemische Herausforderungen, wenn es um die Regulierung der Geldwäscheprävention (AML-Richtlinie) geht.

Kryptowährungen als neue Herausforderung für die Regulierung der Geldwäsche und das Prinzip Know-Your-Customer (KYC)

Durch Nutzung einer Kryptowährung können sich die Nutzer ohne Beteiligung einer Bank oder eines Finanzinstituts direkt gegenseitig einen Vermögenswert senden, ohne durch hohe Transaktionsgebühren oder hohe operationelle Barrieren im internationalen Transfer behindert zu werden, und das innerhalb weniger Minuten. Die Möglichkeit der schnellen, günstigen und internationalen Transaktion ist dabei nicht nur für ehrliche Nutzer, sondern auch für Nutzer mit kriminellem Hintergrund interessant.

In der vom FS Blockchain Center veröffentlichten Studie erörtert Lutz Auffenberg den aktuellen Ansatz der europäischen Regulierungsbehörden sowie die anstehende Gesetzgebung und bewertet deren Angemessenheit in Bezug auf Kryptowährungen kritisch. (Die Studie stellen wir Ihnen in englischer Sprache am Ende des Beitrags zur Verfügung.)

Kritische Stellungnahme zum kryptowährungsbezogenen Teil der fünften AML-Richtlinie

Die Änderungsrichtlinie zur vierten europäischen AML-Richtlinie in ihrer jetzigen Form soll den Katalog der verpflichteten Einheiten um Tauschdienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld und umgekehrt tauschen sowie Anbieter von elektronischen Geldbörsen erweitern und zusätzlich aus Gründen der Rechtssicherheit eine Definition von virtuellen Währungen enthalten. Der allgemeine systematische Ansatz der Verpflichtung von an Transaktionen beteiligten Dienstleistern allerdings bleibt unverändert.

Offensichtlich ist der europäische Gesetzgeber vorerst der Ansicht, dass eine Identifizierung und Überprüfung der Kunden zusammen mit einer Überwachung der Transaktionen und im Falle von Verdachtsmomenten eine Meldepflicht der beteiligten Dienstleister für eine wirksame und angemessene AML-Regulierung in der Europäischen Union ausreicht.

Nach dem Wortlaut der Änderungsrichtlinie werden virtuelle Währungen definiert als „eine digitale Wertdarstellung, die nicht von einer Zentralbank oder einer Behörde ausgegeben oder garantiert wird, nicht unbedingt an eine gesetzlich festgelegte Währung gebunden ist und keinen Rechtsstatus von Währung oder Geld besitzt, sondern von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.”

Erfordern Blockchain-basierte Zahlungssysteme einen individuelleren Ansatz?

Der technische Aufbau von Blockchain-basierten Zahlungssystemen kann einen individuelleren Ansatz erfordern, da dritte Dienstleister nicht unbedingt an Transaktionen mit Kryptowährungen beteiligt sein müssen. Die vielleicht innovativste Errungenschaft der Blockchain-Technologie und Kryptowährungen, ist die Tatsache, dass ein Werttransfer ohne einen Dritten durchgeführt werden kann, der die Transaktion verarbeitet.

Diese Dezentralisierung der Kryptowährungsschemata ermöglicht es den Nutzern, Geldwerteinheiten direkt über ein Peer-to-Peer-System an einen Empfänger zu übertragen. Für die AML-Regulierung bedeutet dies, dass Kriminelle, die Geschäfte zum Zwecke der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder anderer krimineller Aktivitäten tätigen, nicht von einem dritten Dienstleister für die Wertübertragung abhängig sind. Das bedeutet: Sobald ein Krimineller eine Person findet, die bereit ist, ohne Einschaltung eines dritten Dienstleisters Kryptowährung direkt von ihm zu kaufen, kann eine Umwandlung von Kryptowährung in Fiat-Geld überall auf der Welt in nur wenigen Minuten durchgeführt werden.

Fazit

Wie bereits erwähnt, wirft der derzeitige Ansatz des europäischen Gesetzgebers, die Regeln der AML-Richtlinie auch auf Tauschbörsen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen anzuwenden, mehrere ernsthafte Zweifel an ihrer Geeignetheit und Angemessenheit auf, da Kryptowährungstransaktionen nicht notwendigerweise einen Zahlungsdienstleister oder sonstigen dritten Dienstleister einbeziehen müssen.

Die innovativen Eigenschaften der Blockchain-Technologie und die hohe Innovationskraft in der Industrie erfordern innovative Ansätze von den Regulierungsbehörden für eine effektive und angemessene AML-Regulierung mit einem stärkeren Fokus auf dem Datenschutz.

Verschiedene Ansätze für die AML-Regulierung von Kryptowährungen werden in der Studie betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein erfolgversprechender Regulierungsansatz in Zukunft Gegenstand weiterer Forschung und politischer Diskussionen sein muss.

Die Anwendung der traditionellen AML-Regulierung auf Anbieter von virtuellen Währungsdienstleistungen sollte nicht unbedingt als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, da die gewählte Richtung – d.h. die Anwendung der traditionellen Regeln – die Falsche sein könnte und ein Rückschritt folgen muss.

Download: Crypto Currencies as a New Challenge to Anti-Money Laundering Regulation and the Know-Your-Customer-Principle

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Das Frankfurt School Blockchain Center ist ein Think Tank und Forschungszentrum, das die Auswirkungen der Blockchain-Technologie, der Krypto-Assets und der Distributed Ledger-Technologie (DLT) auf Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle untersucht.

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